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Kerstin Ostermann
Steuerberaterin
Fachberater als
Steuerliche Beratung
Investitionen, Umgestaltungen und z.B. finanzielle Vorhaben wirken sich meistens auch steuerlich aus. Damit alles gut abgestimmt ist, sollte vor einer endgültigen Entscheidung Rücksprache mit dem Steuerberater*in gehalten werden. Manchmal sind es kleine Stellschrauben mit erheblicher Auswirkung. Dies betrifft den privaten und den betrieblichen Bereich.
Beratung für Unternehmer
Wir beraten Sie als Steuerberater*in gerne, wenn:
- die Wahl oder die Änderung der Gesellschaftsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) in Frage steht
- Investitionen und deren Finanzierung geplant werden
- Umstrukturierungen im Unternehmen oder zusammen mit anderen Unternehmen geplant sind.
- Betriebsprüfungen anstehen
- Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen
- Unternehmensnachfolge
Beratung für Privatperson
Im Privatbereich stehen wir Ihnen gerne in den folgenden Bereichen als Steuerberater*in steuerberatend zur Verfügung:
- Rund um den Kauf / Verkauf einer Immobilie, ob zur Vermietung oder als selbst bewohnter Immobilie
- Behandlung von Abfindungen
- Schenkungen, vorweggenommener Erbfolge oder Erbe
- Prüfung von Steuerbescheiden

Konflikte mit den Finanzbehörden
Bei der Überprüfung von Steuerbescheiden, bei Betriebsprüfungen, bei Sozialversicherungsprüfungen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite und kämpfen gerne auch für Sie! Dies zunächst als Begleitung bei den Prüfungen, folgend, wenn notwendig im Einspruchsverfahren. Führt auch dies nicht zum Erfolg, ist ein Klageverfahren zu führen.
Immer häufiger treten Konflikte mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf. Sei es bei den „OSS-Meldungen“ oder bei der nicht rechtzeitigen Offenlegung von Jahresabschlüssen. Auch hierbei vertreten wir Sie gerne.
FAQ – Häufige Fragen zur steuerlichen Beratung in Lüneburg







