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Kerstin

Ostermann

Steuerberaterin

Fachberater als

  • Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
  • Wirtschaftsmediatorin (BStBK)

Hanna

Modrey

Rechtsanwältin

Fachanwaltschaften

  • Familienrecht

Steuerliche Beratung

Investitionen, Umgestaltungen und z.B. finanzielle Vorhaben wirken sich meistens auch steuerlich aus. Damit alles gut abgestimmt ist, sollte vor einer endgültigen Entscheidung Rücksprache mit dem Steuerberater*in gehalten werden. Manchmal sind es kleine Stellschrauben mit erheblicher Auswirkung. Dies betrifft den privaten und den betrieblichen Bereich.

Beratung für Unternehmer

Wir beraten Sie als Steuerberater*in  gerne, wenn

  • die Wahl oder die Änderung der Gesellschaftsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) in Frage steht.
  • Investitionen und deren Finanzierung geplant werden
  • Umstrukturierungen im Unternehmen oder zusammen mit anderen Unternehmen geplant sind.
  • Betriebsprüfungen anstehen
  • Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen
  • Unternehmensnachfolge

Beratung für Privatperson

Im Privatbereich stehen wir Ihnen gerne in den folgenden Bereichen als Steuerberater*in  steuerberatend zur Verfügung:

  • Rund um den Kauf / Verkauf einer Immobilie, ob zur Vermietung oder als selbst bewohnter Immobilie
  • Behandlung von Abfindungen
  • Schenkungen, vorweggenommener Erbfolge oder Erbe
  • Prüfung von Steuerbescheiden

Konflikte mit den Finanzbehörden

Bei der Überprüfung von Steuerbescheiden, bei Betriebsprüfungen, bei Sozialversicherungsprüfungen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite und kämpfen gerne auch für Sie! Dies zunächst als Begleitung bei den Prüfungen, folgend, wenn notwendig im Einspruchsverfahren. Führt auch dies nicht zum Erfolg, ist ein Klageverfahren zu führen.

Immer häufiger treten Konflikte mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf. Sei es bei den „OSS-Meldungen“ oder bei der nicht rechtzeitigen Offenlegung von Jahresabschlüssen. Auch hierbei vertreten wir Sie gerne.

FAQ – Häufige Fragen zur steuerlichen Beratung in Lüneburg

Wer berät mich in Steuerfragen?

Aufgrund der umfassenden Ausbildung und notwendigen laufenden Fortbildung im Bereich der Fachberatertitel ist die Beratung durch einen Steuerberater*in umfassender, als die häufig auch von anderer Stelle angebotenen steuerlichen Beratungen.
Im Bereich der Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt bzw.  Klageverfahren vor dem Finanzgericht besteht kein Vertretungszwang durch einen Steuerberater*in oder Rechtsanwalt*in. Natürlich ist dies trotzdem aufgrund des Rechtswissens und der Erfahrungswerte immer sinnvoller..

Was gilt als steuerliche Beratung?

Sowie ein Steuerberater*in aufgesucht wird und Fragen geklärt werden, handelt es sich um eine steuerliche Beratung. Dies ist unabhängig davon, ob es Hinweise zur besseren Handhabung gibt, oder ob „nur“ eine Bestätigung der vorherigen eigenen Gedanken.

Anwalt für Steuerrecht oder Steuerberater: Wer kann wann helfen?

Der Steuerberater*in kann im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung, der Begleitung bei Betriebsprüfungen, der Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide und bei Klageverfahren vor dem Finanzgericht zur Seite stehen. Die Vertretung beim Verdacht auf Steuerhinterziehung beim Steuerstrafsachenamt ist ebenfalls durch den Steuerberater*in möglich. Durch die laufende Betreuung von Unternehmen ist die wirtschaftliche Sichtweise immer im Vordergrund.
Der Fachanwalt für Steuerrecht ist überwiegend im Bereich der Vertretung vor dem Amts- bzw. Landgericht im Bereich der Steuerhinterziehung und in Klageverfahren tätig. Seine Spezialisierung liegt in verfahrensrechtlichen Fragen.