Sebastian
Jäkel
Rechtsanwalt, Mediator (zertifiziert), Wirtschaftsmediator
Fachanwaltschaften
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Mediation im Erbrecht: Die außergerichtliche Lösung
Auseinandersetzungen im Falle einer Erbschaft sind immer unschön. Dem Ganzen geht vorweg, dass ein naher Angehöriger oder sogar der Lebenspartner verstorben ist. Dieser Umstand ist bereits belastend genug. Gleichzeitig werden oftmals viele Jahre – wenn nicht sogar jahrzehntelang zurückliegende Emotionen aufgewühlt. Ungeklärte Konflikte erhalten eine neue Relevanz. Dies führt oftmals dazu, dass über Dinge gestritten wird, um die es eigentlich gar nicht geht.
Ein Mediator im Falle einer Erbschaft entlastet in der Stresssituation
Der Auslöser für mögliche Erbschaftsstreitigkeiten ist oft eine ungeklärte Konfliktsituation mit oder durch den Erblasser. Die hierdurch hervorgerufenen erbrechtlichen Auseinandersetzungen sind oftmals gerade aufgrund der emotionalen Beeinflussung für die Mandanten sehr nervenaufreibend und vor allem auch kostenträchtig. Insoweit bietet es sich an, eine schnelle, kostengünstige und vor allem den wechselseitigen Interessen und Bedürfnissen gerecht werdende Lösung zu finden, in der sich die Parteien wiederfinden und mit der sie für die Zukunft mit der Vergangenheit Frieden schließen können. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne dabei, den für Sie im Rahmen einer Erbauseinandersetzung richtigen Weg zu finden. Wir unterstützen Sie in der juristischen Auseinandersetzung, in der Ihnen unser Anwalt für Erbrecht Herr Hauke Wöbken behilflich sein kann. Auch bei steuerrechtlichen Themen stehen Ihnen unsere Steuerberater in Lüneburg, Frau Kerstin Ostermann und Herr Ulrich Brockhöft, beratend zur Seite. Mit notariellen Angelegenheiten sind Sie bei unseren Notaren in Lüneburg Herrn Hauke Wöbken, Herrn Ulrich Brockhöft und Herrn Jörg Marquard in guten Händen.
Mit Mediation in der Erbengemeinschaft Konflikte lösen
In der Erbschaftsmediation können lange zurückliegende oder auch frische Konflikte einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden. Hier ist der Mediator bei einer Erbschaft als Berater und Begleiter in der Mediation gefordert, Sie mit den übrigen Medianten zu einem guten Ergebnis zu führen und zu unterstützen, sodass Sie eine eigenständige gemeinsame gute Lösung finden. Gerade, wenn es darum geht, dass Immobilien im Rahmen einer Erbengemeinschaft bestehen, ergeben sich vielfältige Fragen:
- Soll die Immobilie gemeinsam verwaltet werden?
- Gibt es eine Partei, die diese Immobilie für sich oder ihre Kinder o. ä. nutzen möchte?
- Soll die Immobilie verkauft werden?
Oftmals ist gerade der Verkauf einer Immobilie, an der ja Kindheitserinnerungen hängen, schwierig. Auch ist die Unterhaltung einer Immobilie häufig mit hohen Kosten verbunden. Nicht immer sind alle Parteien ortsansässig und können vor Ort nach dem Rechten schauen. All dieses birgt eine Vielzahl von Konflikten, die im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung mit Gerichtsverfahren oftmals teuer und nervenaufreibend sind. Hier bietet es sich an, im Rahmen einer Mediation im Erbrecht eine für alle Medianten gute einvernehmliche Lösung zu finden.
Präventive Mediation bei einer Erbschaft
Weit vorausschauend ist es, wenn bereits vor dem Erbfall gegebenenfalls der noch Lebende mit seinen Erben im Rahmen einer präventiven Mediation versucht, einvernehmliche Regelungen zu finden, damit es gar nicht erst zu Erbauseinandersetzungen und Streitigkeiten kommt. Dies hat den großen Vorteil, dass der wahre Wille des zu diesem Zeitpunkt noch Lebenden Berücksichtigung finden kann und führt auch häufig dazu, dass unausgesprochene und ungeklärte Konflikte der Vergangenheit noch zu Lebzeiten einer Klärung zugeführt werden können. Dieses verhindert dann im Erbfall Erbstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über den Nachlass mit den Miterben.
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FAQ – Häufige Fragen zur Mediation im Erbrecht
Wann ist eine Erbschaftsmediation nicht geeignet?
Nach unserem Verständnis ist eine Mediation immer ein geeignetes Mittel zur kosten-, zeit- und nervenreduzierten Klärung von Konflikten. Einen Versuch ist eine Erbschaftsmediation immer wert.
Was ist eine präventive Mediation im Erbrecht?
Eine präventive Mediation im Erbrecht versteht man immer dann, wenn sich die späteren Miterben bereits vor dem Erbfall mit dem Erblasser oder auch untereinander über die mögliche Auseinandersetzung eines Nachlasses im Rahmen einer Mediation unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Interessen und Bedürfnissen eine Klärung verschaffen.
Was sind die Ziele einer Mediation im Erbrecht?
Die Ziele einer Mediation im Erbrecht sind, eine Auseinandersetzung der Erbmasse zu erreichen, die den Interessen und Bedürfnissen aller Parteien gerecht wird und hierbei eine eigenständige einvernehmliche Regelung der Medianten schafft, die insbesondere teure, zeit- und nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten vermeidet.
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