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Sebastian

Jäkel

Rechtsanwalt, Mediator (zertifiziert), Wirtschaftsmediator

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  • Verwaltungsrecht

Jörg

Marquard

Rechtsanwalt und Notar

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Ihr Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht

Möchten Sie Wohnungseigentum erwerben? Haben Sie Probleme mit Ihrem Wohnungseigentum? Gibt es Uneinigkeit mit der Wohnungseigentumsgemeinschaft zu bestimmten Themen? Dann sind Herr Rechtsanwalt und Mediator Sebastian Jäkel sowie Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Marquard die Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht, die Ihnen mit Kompetenz und Professionalität zur Seite stehen.

Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Es regelt die Begründung von Wohnungseigentum, also was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist, an welchen Teilen des Gemeinschaftseigentums möglicherweise Sondernutzungsrechte einzelner Wohnungseigentümer bestehen und wie die Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander sind. Weitere Regelungen hierzu findet man häufig in den Teilungserklärungen sowie den Beschlusssammlungen einer jeden Wohnungseigentümergemeinschaft.

Innerhalb eines Gesamtobjekts ist das Eigentum auf mehrere unterschiedliche Eigentümer aufgeteilt. Das Wohnungseigentumsrecht betrifft das Eigentum an einzelnen Wohnungen (dann handelt es sich um Wohnungseigentum) und/oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Einheiten (dann spricht man von Teileigentum) innerhalb eines Hauses oder einer größeren Wohnanlage. Als Wohnungseigentümer werden Sie Teil dieser Eigentümergemeinschaft. Dabei kommt es nicht selten zu Konflikten, weil Sie mit Ihrem Eigentum eben nicht nach Belieben verfahren können, sondern sich gegebenenfalls mit den anderen Eigentümern abstimmen müssen. Dabei prallen ganz unterschiedliche Interessenlagen, Nutzungsarten und Lebensstile unmittelbar aufeinander. Hier kann es hilfreich sein, Beistand von einem Fachanwalt für WEG-Recht einzuholen.

Unsere Beratung für Hausverwaltungen

Auch bei Beschlussfassungen in Eigentümerversammlungen, der Ausübung der Wohnungseigentumsverwaltung selbst, der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen, der Umlage von Instandsetzungskosten oder der Erhebung von Verwaltungskosten bzw. bei der Festsetzung von Hausgeldzahlungen kommt es leicht zu Fehlern. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig rechtlich von einem Anwalt für Wohnungseigentumsrecht beraten zu lassen.

mehrstöckiges Wohngebäude mit Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht verwalten.

Auch als Wohnungseigentümer gut beraten von unserem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht

Als Ihre Rechtsanwälte kennen wir uns mit Ihren Rechten und Pflichten als Wohnungseigentümer aus und stehen Ihnen bei Fragen und Problemen im Wohnungseigentumsrecht zur Seite. Nutzen Sie den freundlichen und kompetenten Rechtsbeistand unserer Rechtsanwälte Sebastian Jäkel und Jörg Marquard als Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über wichtige Bereiche des Wohnungseigentumsgesetzes, in denen Sie als Wohnungseigentümer von unseren Rechtsanwälten betreut werden:

  • Bildung von Wohnungs- und Teileigentum
    • Teilungserklärung
    • Teilungsvertrag
    • Sondereigentum
    • Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Verwalter und Verwaltungsbeirat
    • Bestellung des (Haus-)Verwalters
    • Pflichten und Befugnisse des Verwalters
  • Eigentümerversammlung
    • Stimmrecht
    • Anspruch auf Protokollberichtigung
    • Beschlussmängel
    • Nichtigkeit von Beschlüssen
    • Beschlussanfechtung
  • Wohngeld
    • bauliche Änderungen
    • zweckwidrige Nutzung des Wohneigentums
    • Entziehung des Wohneigentums

Enge Kommunikation mit anderen Spezialisten in unserer Kanzlei

Daneben müssen auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts aber auch immer wieder Fragen aus anderen Rechtsgebieten beantwortet werden. So muss eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beigebracht werden, um überhaupt Wohnungseigentum begründen zu können. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist – wie schon ihr Name es vermuten lässt – eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Für diese bauplanungs- bzw. bauordnungsbehördliche Problematik können Ihnen aus unserem Hause Herr Rechtsanwalt Sebastian Jäkel, der zugleich Anwalt für Verwaltungsrecht ist, sowie Herr Rechtsanwalt Nico Ramm als Spezialist und Anwalt für Baurecht weiterhelfen. Wenn der Kauf der Eigentumswohnung z.B. der Geldanlage dient, stellen sich regelmäßig steuerrechtliche Fragen. Hier können Ihnen Herr Rechtsanwalt, Steuerberater in Lüneburg und Notar Ulrich Brockhöft, der zugleich Fachanwalt für Steuerrecht ist, sowie Frau Kerstin Ostermann als Steuerberaterin nützliche Tipps geben. Wenn das Wohnungseigentum vermietet ist, und es zu Problemen mit dem Mieter kommt, stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Jäkel und Herr Rechtsanwalt Jörg Marquard, die zugleich auch Anwälte für das Mietrecht sind, mit Rat und Tat zur Seite.

Da hier im Haus Experten auf verschiedenen Rechtsgebieten in einem Team vereint zusammenarbeiten, ist sichergestellt, dass keine Ihrer Fragen unbeantwortet bleibt.

Wir vertreten dabei gleichermaßen Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungseigentümer und Verwalter, letztere sowohl bei der Ausübung ihrer Verwaltungstätigkeit Dritten gegenüber als auch in Fragen, die sich mit der Eigentümergemeinschaft aus dem Verwaltervertrag ergeben können. Alle Fragen zur Gestaltung des Kaufvertrags über ein Wohnungseigentum, des Wohnungseigentums selbst sowie des Mietrechts können im Rahmen einer umfassenden Beratung geklärt werden. Rufen Sie an zur Vereinbarung eines Termins oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Kosten bleiben für Sie transparent und angemessen.

 

Bildquelle: iStock – frantic00

FAQ-Häufige Fragen über das Wohnungseigentumsrecht

Was umfasst das Wohnungseigentumsrecht?

Das Recht dient der Klärung des Eigentums bei der formellen Teilung eines Grundstückes und Aufteilung von einzelnen Gebäudeteilen in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht und Immobilienrecht?

Im Gegensatz zum Wohnungseigentumsrecht behandelt das Mietrecht die Rechte von Mietern und Vermietern. Das Mietrecht enthält unter anderem Gesetze zu Mietzahlungen, Nebenkosten und Kündigungen. Es umfasst zum einen die Wohnraummiete, zum anderen aber auch die Gewerberaummiete.

Wohnungseigentum stellt zwar im rechtlichen Sinn ein echtes Eigentum dar. Der Unterschied zum Alleineigentum an einer Immobilie besteht bei Wohnungseigentum aber darin, dass Alleineigentum an einer Wohnung oder Gewerbeeinheit innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (Sondereigentum) stets mit einem Miteigentumsanteil am gesamten Grundstück verbunden ist (gemeinschaftliches Eigentum).

Was ist der Unterschied zwischen eigentümer und Besitzer?

Eigentum beschreibt die rechtliche Sachherrschaft über eine Sache. Beim Eigentum gehört die Sache einem und man darf in der Regel fast alles damit machen. Besitz dagegen beschreibt die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache. Was man damit machen darf, ist vom Eigentümer vorgeschrieben.

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