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Ihr kompetenter Fachanwalt in Lüneburg für verschiedene Rechtsgebiete

Fachanwalt wird nach der Bundesrechtsanwaltsordnung der Anwalt bezeichnet, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat. Als Spezialisten unseres Faches stehen wir Ihnen in bestimmten Rechtsgebieten mit besonders ausgeprägtem Know-how zur Seite. Bei unseren Fachanwälten in Lüneburg profitieren Sie von speziellen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen. Angesichts immer schwierigerer und komplexerer Fragestellungen ist aktuelles Fachwissen für eine umfassende Beratung hilfreich.

Als Jurist mit ausgeprägten Kenntnissen in einem Rechtsgebiet ist ein Fachanwalt außerdem als Parteivertreter bei den Gerichten, Ämtern und Behörden, aber auch bei Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften wegen seiner besonderen Expertise willkommen.

Der Weg zum Fachanwalt in Lüneburg

Die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Fachanwalt zu werden, sind in der Fachanwaltsordnung gesetzlich geregelt. Um Fachanwalt zu werden, muss man

  • innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen gewesen sein,

  • auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen,

  • an einem 120 Stunden umfassenden intensiven Fachanwaltslehrgang teilgenommen haben,

  • zum Abschluss Klausuren erfolgreich bestehen.

Hat der Rechtsanwalt die festgelegten Voraussetzungen erfüllt, wird ihm von der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Titel eines Fachanwaltes verliehen. Ein Anwalt im Arbeitsrecht darf sich somit z.B. nach Erfüllung der Voraussetzungen und der bestandenen Prüfung ‚Fachanwalt für Arbeitsrecht‘ nennen. Dabei gilt die Einschränkung, dass ein Rechtsanwalt maximal drei Fachanwaltstitel führen darf. Es gibt aktuell 23 verschiedene Rechtsgebiete, für die eine Fachanwaltschaft erworben werden kann.

Die erforderlichen praktischen Erfahrungen sind durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nachzuweisen. Die Spanne reicht z.B. von 50 Fällen im Steuerrecht über 80 Fällen als Anwalt für Erbrecht bis hin zu 100 Fällen im Arbeitsrecht und sogar 160 Fällen im Verkehrsrecht. Dies soll sicherstellen, dass der Fachanwalt nicht nur das theoretische Wissen besitzt, sondern auch zeigen kann, dass er in dem gewählten Rechtsgebiet genug Mandate erlangt und dadurch praktisches Wissen vorweisen kann.

Ist der Fachanwaltstitel verliehen worden, finden jährliche Weiterbildungen statt, um auf dem neusten Stand zu bleiben. Der Fachanwalt muss sich nun jährlich auf dem Gebiet jeder von ihm erworbenen Fachanwaltsbezeichnung in einem Umfang von 15 Zeitstunden fortbilden. Diese Fortbildungen sind auf das Rechtsgebiet spezialisiert, sodass ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht die Fortbildung spezifisch für das Gesellschaftsrecht leistet.

Erfüllt ein Fachanwalt dies nicht, wird ihm die Fachanwaltsbezeichnung wieder aberkannt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass sich der Fachanwalt, nicht nur in Lüneburg, immer auf dem Laufenden hält und seine vorhandenen Spezialkenntnisse weiter vertieft. Auch deshalb können sich die Mandanten eines Fachanwalts auf eine qualifizierte Rechtsberatung verlassen, die höchsten Anforderungen genügt und stets aktuell ist.

Ist ein Fachanwalt in Lüneburg teurer als ein Rechtsanwalt?

Grundsätzlich nein. Der Fachanwalt rechnet ebenso wie der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Im RVG gilt eine Gebührentabelle und nach der richten sich die Gebührensätze aller Anwälte, gleich, ob sie zusätzlich auch Fachanwälte sind. Nach den gesetzlichen Gebühren kostet die Tätigkeit eines Fachanwalts also genauso viel wie bei einem Anwalt ohne Fachanwaltstitel. Etwas anderes gilt nur, wenn der Anwalt oder Fachanwalt nach Stundenhonorar arbeitet. Die Stundensätze eines Fachanwalts können hierbei höher sein.

Fachanwälte in unserer Kanzlei

FAQ – Häufige Fragen zum Fachanwalt in Lüneburg

Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Fachanwalt?

Ein „Fachanwalt“ ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über spezielle Kenntnisse und besondere Erfahrungen verfügt.

Wann darf man sich Fachanwalt nennen?

Fachanwalt ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung. Diese wird einem Rechtsanwalt von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Sie prüft den Antrag des Rechtsanwalts auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung und geben ein Votum gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zur Entscheidung über den Antrag ab.

In welchen Bereichen sollte man zu einem Fachanwalt gehen?

Zusammengefasst sind Fachanwälte überall dort gefragt, wo vertiefte Kenntnisse und spezielles Fachwissen von einem Anwalt benötigt werden.