Steuerberatung
Kerstin
Ostermann
Steuerberaterin
Fachberater als
- Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
- Wirtschaftsmediatorin (BStBK)
Hanna
Modrey
Rechtsanwältin
Ihre Steuerberater in Lüneburg und Umgebung
Als eine Säule unserer Kanzlei sind wir auch als Steuerberater in Lüneburg für Sie tätig. Steuererklärungen und Jahresabschlüsse sind für viele Steuerpflichtige eine Herausforderung. Oft ist es ihnen nicht mehr möglich, die geforderten Steuererklärungen und Jahresabschlüsse zu erstellen. Schwierig wird es insbesondere dann, wenn Entscheidungen anstehen, die meistens steuerliche Konsequenzen auslösen.
Hier stehen wir Ihnen gerne mit hoher Motivation und Kompetenz zur Seite. Durch den Zusammenschluss mit Rechtsanwälten und Notaren ist unsere Unterstützung vor allem fachübergreifend möglich. Ihr Recht durchzusetzen und das Vermeiden von steuerlichen Fehlern ist unser Bestreben!
Kompetente Steuerberater in Lüneburg: Bei uns sind Sie gut aufgehoben!
Die Steuerberater aus Lüneburg, Frau Kerstin Ostermann und Frau Hanna Modrey, sind seit vielen Jahren sowohl für Unternehmen und Freiberufler als auch Privatpersonen beratend tätig. Unterstützt werden wir von einem qualifizierten Team von ca. 10 Mitarbeiter*innen. Neben permanenten internen Schulungen werden von der Steuerkanzlei spezielle Fortbildungen besucht, um so für die Mandanten auf dem rechtlich aktuellsten Stand zu bleiben.
Die Nutzung neuester EDV und Technik in unserer Steuerberater-Kanzlei ermöglicht es uns, unseren Mandanten die beste Beratung zu geben. Eine schnelle Bearbeitung und der notwendige Datenaustausch erfolgen auf bequeme und sichere Art. Eine Zusammenarbeit ist dadurch neben dem Umkreis von Lüneburg auch ortsunabhängig gut möglich.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen (Gewerbetreibende, Handwerker oder Dienstleistende), Freiberufler (z.B. Ingenieure, Ärzte) und Privatpersonen. Dabei umfassen unsere Leistungen
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steuerliche Beratung,
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laufende Unterstützung durch digitale Finanz- und Lohnbuchhaltung,
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Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen,
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Vertretung vor dem Finanzamt und Gericht.
Unsere Unterstützung für Unternehmen und Freiberufler
Neben der laufenden Erstellung der Finanzbuchhaltung, gehört bei Unternehmen und Freiberuflern klassisch die Erstellung der Lohnbuchhaltung dazu. Für eine problemlose Datenübermittlung nutzen wir für den digitalen Austausch der Unterlagen im Wesentlichen das Programm DATEV Unternehmen-Online – kurz DUO genannt.
Wichtig ist uns als Steuerberater-Kanzlei hier, dass unsere Mandanten mit den laufenden Auswertungen arbeiten können. Um als Rechen- und Orientierungsgröße zu dienen, müssen sie korrekt und aussagekräftig sein. Anpassungen der Auswertungen an Ihre individuelle Situation können vorgenommen werden.
Die jährliche Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen und Jahresabschlüssen sowie die Deklaration in Form der Steuererklärungen übernehmen wir bei laufenden, aber auch bei selbstbuchenden Mandaten. Weiterhin bieten wir Ihnen als Steuerkanzlei die Unterstützung in Betriebsprüfungen vom Finanzamt und die Durchsetzung, ob außergerichtlich oder gerichtlich, Ihrer Steuerinteressen an.
Daneben beraten unsere Steuerberater in Lüneburg auch im Bereich der Existenzgründung oder bei Finanzierungsplänen– und vorhaben. Wir begleiten bei der Unternehmensnachfolge sowohl den Übernehmenden als auch den Übergebenden. Gerade in diesem Bereich sind Sie in unserer Steuerberater-Kanzlei besonders gut aufgehoben, da Ihnen durch die Fachberaterin für Unternehmensnachfolge, Frau Ostermann, sowie die Verzahnung mit den anderen Fachbereichen ein rechtsübergreifendes Beratungsspektrum innerhalb der Kanzlei geboten wird.
So unterstützen unsere Steuerberater in Lüneburg Privatpersonen
Auch für Privatpersonen erstellen wir klassisch die jährlichen Einkommenssteuererklärungen, um die geringste Steuerbelastung für Sie zu erreichen.
Daneben erstellen wir Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen. Hier kommt Ihnen die enge Zusammenarbeit mit unserem Anwalt für Erbrecht zugute. Wichtiger noch ist die vorherige Beratung im Bereich der Schenkungssteuer, um diese zu vermeiden oder wenigstens zu reduzieren. Auch in diesem Bereich ist die rechtsübergreifende Beratung notwendig und durch unsere Kanzlei gegeben.
FAQ – Häufige Fragen an Ihre Steuerberater in Lüneburg
Warum ist eine gute laufende Finanzbuchhaltung wichtig?
Der Unternehmer oder Freiberufler sollte jederzeit über die Ergebnisse seines Unternehmens informiert sein, um rechtzeitig agieren zu können. Bei anstehenden Zahlungen und Verbindlichkeiten erwartet auch die Bank zeitnahe, nachvollziehbare Auswertungen. Um diese vorlegen zu können, ist eine gute laufende Finanzbuchhaltung wichtig.
Wann müssen eigentlich Steuererklärungen abgegeben werden?
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Immer bei Nebeneinkünften, die höher als 410 € sind, z.B. Mieteinnahmen.
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Bei Bezug von Lohnersatzleistungen, z.B. Kurzarbeitergeld.
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Wenn die Steuerklasse III, V, IV mit Faktor oder ein Bezug mit der Steuerklasse VI erfolgt.
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Bei Eintragung eines Freibetrags für die Gehaltsabrechnung.
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Immer bei vorliegender Selbständig- oder Freiberuflichkeit.
Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gelten unterschiedliche Fristen je nachdem, ob der Steuerpflichtige sie selber abgibt, oder eine Steuerberater-Kanzlei. Erstellt der Steuerpflichtige die Erklärung selbst, ist normalerweise der 31.07. des Folgejahres Fristende. Für die Abgabe durch eine/n Steuerberater*in gibt es ein längeres Fristende, das grundsätzlich am 28.02. des übernächsten Jahres endet. Durch die Corona-Verschonungsregelungen wurden verlängerte Abgabefristen für Steuerpflichtige für die Steuererklärungen 2021 bis zum 31.10.2022 und für Steuerberater*innen bis zum 30.06.2023 erlaubt.