Hauke

Wöbken

Rechtsanwalt, Notar

Fachanwaltschaften

  • Erbrecht
  • Familienrecht

Ulrich

Brockhöft

Rechtsanwalt, Notar mit dem Amtssitz in Lüneburg und Steuerberater

Fachanwaltschaften

  • Handels- u. Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht

Ihr Anwalt im Erbrecht

Das Erbrecht ist als Teilbereich des Zivilrechts aus zwei Perspektiven von wesentlicher Bedeutung. Ein Anwalt im Erbrecht kann Sie nach Eintritt eines Erbfalls unterstützen, Immobilien, Konten und andere Vermögenswerte auf die Erben überzuleiten, Verbindlichkeiten des Erblassers oder der Erben einschließlich Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen zu klären oder auch Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft zu regeln. Zum anderen ist gerade im Erbrecht die Vorsorge und Vorbereitung durch den Erblasser von ganz erheblicher Bedeutung, sodass wir Sie auch hier mit unserer kompetenten Expertise als Fachanwalt und Notar im Erbrecht beraten.

Gut aufgehoben bei unserem Fachanwalt für Erbrecht

Vorrangig ist es unser Ziel, unseren Mandanten durch eine rechtzeitige und umfassende erbrechtliche Beratung bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen zur Seite zu stehen, um spätere Erbstreitigkeiten soweit wie möglich zu vermeiden. Hier kann der Schwerpunkt auf

  • dem Schutz des Ehepartners vor Ansprüchen Dritter oder
  • auf dem Erhalt des Vermögens in der eigenen Familie liegen.

Eventuell empfiehlt es sich, einen Testamentsvollstrecker mit der Auseinandersetzung des Nachlasses zu betrauen, um Erbstreitigkeiten zwischen den Kindern zu vermeiden. Bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen sind nicht nur spätere Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen, sondern auch die Wechselwirkungen mit dem Familienrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht. Für alle diese Bereiche stehen Ihnen unser Fachanwalt für Erbrecht und unsere Fachanwälte in den anderen Rechtsgebieten in der Kanzlei zur Seite. Unsere Fachanwälte in Lüneburg verfügen durch ihre Fachanwaltsausbildung und regelmäßige Fortbildungen über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in ihrem jeweiligen Fachgebiet.

Bei diesen Fragen unterstützt unser Anwalt im Erbrecht Sie zu Lebzeiten

Auch zu Lebzeiten sollten Sie schon vorsorgen, damit im schwierigen Trauerfall nicht auch noch eine ungesicherte Erbverteilung die Situation für Hinterbliebene erschwert. Daher empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei den folgenden Themen:

  • lebzeitige Schenkungen,
  • Übertragungen mit Nießbrauch oder Wohnungsrecht,
  • Unternehmensnachfolge,
  • Hoferbfolge oder Hofübertrage im landwirtschaftlichen Bereich nach der Höfeordnung

Daher unser Tipp: Planen Sie vorausschauend, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wird.

Unsere erfahrene Unterstützung im Erbfall

Nach Eintritt des Erbfalls kann Ihnen ein Anwalt für Erbrecht behilflich sein, wenn es zu Spannungen innerhalb der Erbengemeinschaft kommt, Probleme in der Abwicklung des Nachlasses auftreten oder Pflichtteilsansprüche nicht bedachter Kinder oder Ehegatten eingefordert werden.

Gerade die Vielfältigkeit der Regelungsmöglichkeiten für den Erbfall und die damit verbundenen Konsequenzen für die Hinterbliebenen macht das Erbrecht zu einem sehr komplexen und für juristische Laien anfangs schwer verständlichen Rechtsgebiet, in dem die Unterstützung durch einen Anwalt für Erbrecht besonders wichtig ist. In der Regel kann im Erbrecht sowohl durch eine rechtzeitige Gestaltung von letztwilligen Verfügungen als auch durch eine vernünftige und zielorientierte Prozessführung, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung eines Mediators ein gutes und für alle Seiten faires Ergebnis erzielt werden.

Als Fachanwalt für Erbrecht und als Notar in Lüneburg steht Ihnen Hauke Wöbken in unserer Kanzlei als kompetenter Berater und Gestalter sowohl bei Erbstreitigkeiten als auch bei der Gestaltung und Erstellung von notariellen Testamenten und Erbverträgen zur Verfügung.

FAQ-Häufige Fragen

Wie ist die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach sogenannten Erbordnungen. Mitglieder einer entfernteren Erbordnung können nur erben, wenn keine Verwandten einer näheren Erbordnung vorhanden sind. Dabei sind gesetzliche Erben erster Ordnung die Abkömmlinge des Erblassers, zuerst also die Kinder. Lebt ein Kind bei Eintritt des Erbfalls nicht mehr, treten dessen Abkömmlinge an die Stelle des verstorbenen Kindes.

Wem steht ein Pflichtteil zu und wie hoch ist dieser?

Ein Pflichtteil steht den Abkömmlingen und dem Ehegatten zu. Sollte der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlassen haben, steht den Eltern ein Pflichtteil zu. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es handelt sich um einen reinen Geldanspruch. Ein Anspruch auf Nachlassgegenstände steht dem Pflichtteilsberechtigten nicht zu.

Wie muss ein Testament aussehen?

Ein Testament muss entweder notariell beurkundet oder vollständig vom Erblasser per Hand geschrieben und mit Datum unterschrieben sein. Ein Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden.

Weitere Themen

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