Hanna
Modrey
Fachanwaltschaften
- Familienrecht
Kerstin
Ostermann
Steuerberaterin
Fachberater als
- Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
- Wirtschaftsmediatorin (BStBK)
Ihre Steuerkanzlei in Fragen ums Steuerrecht
Das Steuerrecht ist umfassend und in einer oft unverständlichen Sprache formuliert. Hinzukommen Urteile von den Finanzgerichten, vom Bundesfinanzhof oder vom Verfassungsgericht, die Gesetzestexte anders auslegen oder Ihnen widersprechen. Kurz gesagt: Es ist ein wahrer Dschungel. Wir helfen Ihnen dabei, bei allen Themen den Überblick zu behalten.
Umfangreich beraten im Steuerrecht
Neben der Erstellung jährlicher Steuererklärungen für die Mandanten und der Prüfung von Steuerbescheiden ist unsere Steuerkanzlei für Unternehmen und Freiberufler für die laufende Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung und das Bilanzwesen – also die Erstellung von Einnahmen- Überschussrechnungen und Jahresabschlüssen – tätig.
Controlling Reports für Unternehmer, Banken, Investoren oder bei der Begleitung eines Verkaufs erstellen wir, wenn es gewünscht ist.
Die Steuerkanzlei übernimmt die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden für Sie bei Betriebsprüfungen, denn häufig werden unterschiedliche Standpunkte vom Finanzamt vertreten. Einspruchsverfahren, die außergerichtlich gegen das Finanzamt stattfinden und gerichtliche Verfahren vor dem Finanzgericht werden zwar nicht fokussiert, sind aber manchmal notwendig um die Rechte der Mandanten durchzusetzen.
Wir begleiten Sie im finanzgerichtlichen Verfahren und im Bereich des Steuerstrafrechts
Lässt sich keine Einigung über das Einspruchsverfahren erzielen, vertreten wir Sie als Steuerkanzlei professionell vor dem Finanzgericht. Durch die umfassenden Kenntnisse als Fachanwalt für Steuerrecht und als Steuerberater sind die prozessualen Vorgehensweisen vor Gericht bekannt. Zusammen mit dem steuerrechtlichen Wissen ist die Basis für einen erfolgreichen Prozessverlauf und damit der Erledigung des Steuerstreits gegeben.
Weiter werden immer häufiger Anschuldigungen zur Steuerhinterziehung erhoben – zu Recht oder Unrecht. Ob durch eine Selbstanzeige noch etwas verhindert werden kann, ist eine Frage des Zeitpunktes. Zur Klärung dieser und anderer Fragen, als auch zur Vertretung im Bereich des Steuerstrafrechts gegenüber der Steuerfahndung und/oder vor dem Gericht sind die speziellen Kenntnisse des Fachanwalts für Steuerrecht vorteilhaft. Während eine Vertretung vor der Steuerfahndung noch von einem Steuerberater durchgeführt werden kann, ist die Vertretung vor Gericht nur noch durch einen Anwalt möglich.
Probleme, bei denen unsere Anwälte Ihnen im Steuerstrafrecht helfen, sind unter anderem:
- Steuerhinterziehung
- Bei der Einkommensteuer
- Bei der Gewerbesteuer
- Bei der Umsatzsteuer
- Bei der Körperschaftsteuer
- Geldwäsche
- Kapitalanlagenbetrug
- Verstöße gegen Buchführungspflichten
- Verstöße wegen Tabaksteuer
- Einfuhrzölle
Kommen Sie mit Ihren Belangen gerne auf uns zu, sodass wir gemeinsam die richtige Lösung für Ihr Problem finden.
Kompetente Beratung im Erbschaftssteuerrecht
Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer sind in dem gleichen Gesetz geregelt. Viele empfinden diese Steuer als Doppelbesteuerung ihres erwirtschafteten Vermögens. Zugleich sind die Freibeträge für die Schenkungs- und Erbschaftssteuer, sofern der Verwandtschaftsgrad nicht vorhanden oder nicht ganz nah ist, sehr gering. Liegt kein Verwandtschaftsgrad vor, werden nur 20.000 € Freibetrag gewährt. Zugleich beträgt der Steuersatz in diesem Fall mindestens 30 %.
Andererseits gibt es einige Möglichkeiten, bestimmte Vergünstigungen zu nutzen oder durch vorzeitige Übertragungen Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuern zu sparen. Dafür sind zunächst vorausschauende Überlegungen und Entscheidungen zu treffen. Damit Sie diese treffen können, unterstützen wir Sie gerne.
Das Erbrecht darf häufig dabei auch nicht unbeachtet bleiben. Rückfragen und Absprachen mit dem Fachanwalt für Erbrecht sind deshalb ebenfalls von Vorteil.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerkanzlei
Was ist im Steuerrecht geregelt?
In dem Sonderrecht sind ca. 40 verschiedene Steuerarten geregelt. Es wird festgelegt, wer und wieviel Steuern auf sein Einkommen und / oder auf sein Vermögen zu leisten hat. Die bekanntesten Steuern auf das Einkommen sind die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Die bekannteste Steuer auf das Vermögen ist die Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Daneben gibt es noch die sogenannten Verkehrssteuern, die aufgrund einer Bewegung auf dem Markt zu zahlen sind. Die bekannteste ist dabei die Umsatzsteuer.
Was macht eine gute Steuerkanzlei aus?
Das Wichtigste ist, die steuerlichen Informationen in einer Sprache zu erklären, dass sie für jeden verständlich sind. Nur so können die Mandanten den Ratschlägen auch nachkommen. Abgesprochene Arbeiten sollten zuverlässig erledigt werden, ansonsten drohen Säumnis- oder Verspätungszuschläge. Die betrieblichen Auswertungen sollten zeitnah erstellt werden. Diese sind die Grundlage betrieblicher Entscheidungen.
Kann ein Anwalt auch Steuerberater sein?
Grundsätzlich ja. Im juristischen Studium wird auch auf das Steuerrecht eingegangen, allerdings rudimentär. Das Steuerberater-Examen kann jedoch zusätzlich zum Jura- oder BWL-Studium abgelegt werden. Weiterhin ist es möglich ohne Studium nach langjähriger Berufserfahrung das Examen abzulegen.
Weitere Themen
Familienrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht