Design ohne Titel 6

Kerstin Ostermann

Steuerberaterin

Fachberaterin für

  • Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
  • Wirtschaftsmediatorin (BStBK)
  • Zertifizierter Berater für Online-Handel / E-Commerce (IFU/ISM gGmbH)

Ihre Steuerkanzlei in Fragen ums Steuerrecht

Das Steuerrecht ist umfassend und in einer oft unverständlichen Sprache formuliert. Hinzu kommen Urteile von den Finanzgerichten, vom Bundesfinanzhof oder vom Verfassungsgericht, die Gesetzestexte anders auslegen oder Ihnen widersprechen. Kurz gesagt: Es ist ein wahrer Dschungel. Wir helfen Ihnen dabei, bei allen Themen den Überblick zu behalten.

Umfangreich beraten im Steuerrecht

Neben der Erstellung jährlicher Steuererklärungen für die Mandanten und der Prüfung von Steuerbescheiden ist unsere Steuerkanzlei für Unternehmen und Freiberufler für die laufende Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung und das Bilanzwesen – also die Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen und Jahresabschlüssen – tätig.

Controlling Reports für Unternehmer, Banken, Investoren oder bei der Begleitung eines Verkaufs erstellen wir, wenn es gewünscht ist.

Die Steuerkanzlei übernimmt die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden für Sie bei Betriebsprüfungen, denn häufig werden unterschiedliche Standpunkte vom Finanzamt vertreten. Einspruchsverfahren, die außergerichtlich gegen das Finanzamt stattfinden und gerichtliche Verfahren vor dem Finanzgericht werden zwar nicht fokussiert, sind aber manchmal notwendig, um die Rechte der Mandanten durchzusetzen.

steuerrecht content img e1665476139515

Wir begleiten Sie im finanzgerichtlichen Verfahren und im Bereich des Steuerstrafrechts

Lässt sich keine Einigung über das Einspruchsverfahren erzielen, vertreten wir Sie als Steuerkanzlei professionell vor dem Finanzgericht. Durch die umfassenden Kenntnisse als Fachanwalt für Steuerrecht und als Steuerberater sind die prozessualen Vorgehensweisen vor Gericht bekannt. Zusammen mit dem steuerrechtlichen Wissen ist die Basis für einen erfolgreichen Prozessverlauf und damit der Erledigung des Steuerstreits gegeben.

Weiter werden immer häufiger Anschuldigungen zur Steuerhinterziehung erhoben – zu Recht oder Unrecht. Ob durch eine Selbstanzeige noch etwas verhindert werden kann, ist eine Frage des Zeitpunktes. Zur Klärung dieser und anderer Fragen sowie zur Vertretung im Bereich des Steuerstrafrechts gegenüber der Steuerfahndung und/oder vor dem Gericht sind die speziellen Kenntnisse des Fachanwalts für Steuerrecht vorteilhaft. Während eine Vertretung vor der Steuerfahndung noch von einem Steuerberater durchgeführt werden kann, ist die Vertretung vor Gericht nur noch durch einen Anwalt möglich.

Probleme, bei denen unsere Anwälte Ihnen im Steuerstrafrecht helfen, sind unter anderem:

  • Steuerhinterziehung
    • Bei der Einkommensteuer
    • Bei der Gewerbesteuer
    • Bei der Umsatzsteuer
    • Bei der Körperschaftsteuer
  • Geldwäsche
  • Kapitalanlagenbetrug
  • Verstöße gegen Buchführungspflichten
  • Verstöße wegen Tabaksteuer
  • Einfuhrzölle

Kommen Sie mit Ihren Belangen gerne auf uns zu, sodass wir gemeinsam die richtige Lösung für Ihr Problem finden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerkanzlei

In dem Sonderrecht sind ca. 40 verschiedene Steuerarten geregelt. Es wird festgelegt, wer und wieviel Steuern auf sein Einkommen und / oder auf sein Vermögen zu leisten hat. Die bekanntesten Steuern auf das Einkommen sind die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Die bekannteste Steuer auf das Vermögen ist die Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Daneben gibt es noch die sogenannten Verkehrssteuern, die aufgrund einer Bewegung auf dem Markt zu zahlen sind. Die bekannteste ist dabei die Umsatzsteuer.

Das Wichtigste ist, die steuerlichen Informationen in einer Sprache zu erklären, dass sie für jeden verständlich sind. Nur so können die Mandanten den Ratschlägen auch nachkommen. Abgesprochene Arbeiten sollten zuverlässig erledigt werden, ansonsten drohen Säumnis- oder Verspätungszuschläge. Die betrieblichen Auswertungen sollten zeitnah erstellt werden. Diese sind die Grundlage betrieblicher Entscheidungen.

Grundsätzlich ja. Im juristischen Studium wird auch auf das Steuerrecht eingegangen, allerdings rudimentär. Das Steuerberater-Examen kann jedoch zusätzlich zum Jura- oder BWL-Studium abgelegt werden. Weiterhin ist es möglich ohne Studium nach langjähriger Berufserfahrung das Examen abzulegen.

rechtsberatung icon bg

Weitere Themen