Nico

Ramm

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaft

  • Verkehrsrecht

Ihr Rechtsanwalt im Vertragsrecht

Im Zivilrecht nimmt das Vertragsrecht bzw. das sogenannte allgemeine Vertragsrecht eine wichtige Rolle ein. Bei uns in der Kanzlei wird dieses wichtige Fachgebiet von Herrn Rechtsanwalt Nico Ramm bearbeitet.

Was ist hierunter zu verstehen? In nahezu jeder Lebenslage kann Ihnen – mehr oder weniger offensichtlich – ein Vertrag begegnen: im Arbeitsrecht ist es der Arbeitsvertrag, im Mietrecht ist es der Mietvertrag, im Familienrecht ist es der Ehevertrag und im Handels- und Gesellschaftsrecht ist es der Gesellschaftsvertrag. Aber auch der Kauf der morgendlichen Zeitung, das Besteigen des Busses oder das Abstellen des Autos auf einem öffentlichen Parkplatz stellt ein Vertragsverhältnis dar. Als weitere, bekannte Vertragsverhältnisse sind zu nennen

  • der Kaufvertrag
  • der Tauschvertrag
  • der Darlehensvertrag
  • die Schenkung (ja, auch diese ist ein Vertrag)
  • der Pachtvertrag
  • die Leihe
  • der Dienst(leistungs-)vertrag
  • der Behandlungsvertrag
  • der Werkvertrag
  • der Bau- und Architektenvertrag
  • der Reisevertrag
  • der Maklervertrag
  • die Bürgschaft

Gemeinsamkeit eines jeden Vertrages ist es jedoch, dass mindestens zwei Parteien etwas regeln oder bestimmen wollen und sich diesbezüglich dann einigen, erstmal unabhängig davon, welche Überschrift der Vertrag trägt oder wie dieser vom Gesetz bezeichnet wird. Lässt sich ein Vertrag dann z.B. nicht bereits dem klassischen Rechtsgebiet eines Fachanwalts (z.B. dem Verkehrsrecht, dem Versicherungsrecht, dem Arbeitsrecht oder dem Erbrecht) zuordnen, unterfällt er grundsätzlich erstmal dem allgemeinen Vertragsrecht.

Bei folgenden Vertragssituationen sollten Sie sich rechtliche Unterstützung holen

Generell gilt, dass das Rechtsleben und der Rechtsverkehr in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben und deutlich komplexer geworden sind, sicherlich an vielen Stellen auch komplizierter, was nicht nur auf den immer noch zunehmenden Einfluss des Internets und der Digitalisierung zurückzuführen ist.

Eine allgemeine Aussage, bei welchen Verträgen Sie rechtliche Unterstützung benötigen und bei welchen nicht, Sie also einen Anwalt für Vertragsrecht hinzuziehen sollten, gibt es nicht. Unsere Empfehlung ist: überlegen Sie sich, welche Bedeutung der abzuschließende bzw. der bereits abgeschlossene Vertrag für Sie hat und wie wichtig es Ihnen ist, dass hierbei „nichts schief geht“. Ferner sollten Sie überlegen, ob Sie selbst in der Lage sind, ihre Ansprüche und Rechte aus „Ihrem“ Vertrag gegenüber „Ihrem“ Vertragspartner durchzusetzen oder anders herum, ob Sie selbst in der Lage sind, behauptete Ansprüche und Rechte „Ihres“ Vertragspartners Ihnen gegenüber zu beurteilen, ggfs. abzuwehren.

In den allermeisten Fällen – und das hat absolut nichts mit Ihnen persönlich zu tun – ist dies nicht der Fall. Dann ist es aber wichtig, möglichst schnell einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht zu kontaktieren, der Ihnen die Sach- und Rechtslage verständlich und nachvollziehbar, also „Ihren“ Vertrag, erklären kann und sodann die richtigen Dinge auf den Weg bringt. Sie kennen keinen? Jetzt schon!

Wir unterstützen Sie im Vertragsrecht – in Lüneburg und deutschlandweit!

Die Beratung von Herrn Ramm umfasst im Wesentlichen zwei Aspekte:

  1. Bestehender Vertrag: Es wurde bereits ein Vertrag abgeschlossen. Eine der Vertragsparteien fragt sich nun, welche Ansprüche, Rechte und Pflichten sich für sie aus dem Vertrag ergeben oder welche Ansprüche und Rechte und Pflichten die andere Vertragspartei nun ihr gegenüber hat. Teilweise auch, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, sich wieder von einem Vertrag zu lösen, selten auch mal die Frage, ob es möglich ist, Ansprüche und Rechte und Pflichten aus dem Vertrag z.B. auf Dritte zu übertragen.
  2. Vertrag abschließen: Darüber hinaus wenden sich auch viele Mandanten an Herrn Ramm, die erst noch beabsichtigen, einen Vertrag abzuschließen und hierbei Beratung benötigen, wie ein solcher Vertrag auszusehen hat, welche Regelungen dieser enthalten sollte oder muss und worauf sonst noch zu achten ist.

Selbstverständlich steht Ihnen Herr Ramm als ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht auch bei entsprechenden Vertragsverhandlungen als kompetenter, erfahrener und zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite. Dies im Übrigen nicht nur an seinem Standort in Lüneburg, sondern – da digital gut aufgestellt – in ganz Deutschland.

Herr Ramm wird im Bedarfsfall stets durch unser Team an kompetenten, erfahrenen Fachanwälten unterstützt. Dazu gehören Herrn Jäkel, der u.a. Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht ist, Herr Marquard, der Sie u.a. als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt oder Herr Wöbken, der Fachanwalt für Erbrecht ist.

FAQ – Häufige Fragen an einen Anwalt für Vertragsrecht

Was gehört alles zum Vertragsrecht?

Alle Situationen, in denen mindestens zwei Personen oder Parteien etwas regeln oder bestimmen wollen und/oder wo Rechtsbeziehungen, Rechte und Pflichten zwischen mindestens zwei Personen oder Parteien geregelt oder bestimmt werden oder aber wo bereits ein Vertrag besteht und sich die Frage stellt, welche Ansprüche, Rechte und Pflichten aus diesem für die Vertragsparteien bestehen.

Welche Arten von Verträgen gibt es?

Schier „unendliche“. Alle aufzuzählen, wäre hier kaum möglich. Dieser Text zum Vertragsrecht gibt aber schon einen recht guten Überblick, „welche Verträge“ es gibt. Sie haben Fragen dazu? Kontaktieren Sie Nico Ramm als Ihren Anwalt für Vertragsrecht!

Wie kommt ein Vertrag rechtswirksam zustande?

Grundsätzlich kommt ein Vertrag dadurch rechtswirksam zustande, dass sich zwei Personen oder Parteien über den wesentlichen Inhalt des Vertrages einig werden. Manchmal bedarf dies dann auch noch einer bestimmten Form. Einzelheiten erklärt Ihnen „Ihr“ Rechtsanwalt für Vertragsrecht in der Kanzlei Wöbken, Braune & Kollegen.

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