Nico
Ramm
Rechtsanwalt
Fachanwaltschaft
- Verkehrsrecht
Ihr Anwalt im Verkehrsrecht
In der Kanzlei Wöbken, Braune & Kollegen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Nico Ramm mit über 10-jähriger Berufserfahrung für alle Fragen rund um das Thema Straßenverkehr zur Seite. Als Anwalt für Verkehrsrecht bearbeitet Herr Ramm zunächst einmal die klassischen Fälle, die wahrscheinlich jedem bei dem Begriff Verkehrsrecht direkt einfallen, wie z.B.
- der Auffahrunfall, bei welchem der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung bitte die Reparaturkosten möglichst schnell zahlen möge
- die Trunkenheitsfahrt, wo die Mandanten dann doch die Wirkung des konsumierten Alkohols unterschätzt haben oder
- die leider viel zu schnell passierte Geschwindigkeitsübertretung.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen Herr Ramm aber auch in allen anderen Situationen, die sich für Sie im und um den Straßenverkehr herum ergeben können. So berät und vertritt Herr Ramm regelmäßig z.B. und u.a.
- LKW-Fahrer, die die Lenkzeiten überschritten oder ihre Ladung nicht ausreichend gesichert haben sollen,
- den Sohnemann, der sein Mofa hochgetunt hat und von der Polizei erwischt wurde oder auch
- derjenige, der vergessen hat, seine TÜV-Plakette rechtzeitig zu erneuern.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht?
Problematisch ist meistens, dass der Durchschnittsmensch nicht sehr oft oder sogar nie einen Verkehrsanwalt benötigt. Wenn dann aber doch etwas passiert, wird man oft mit Personen und Institutionen konfrontiert, mit denen man sonst nichts zu tun hat, z.B. KfZ-Haftpflicht- oder Kaskoversicherungen, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Bußgeldstellen oder anderen Behörden, die für das Verkehrsrecht zuständig sind. Die allermeisten Durchschnittsmenschen sind hiermit – verständlicherweise – überfordert. In solchen Fällen übernimmt ein Anwalt für Verkehrsrecht, analysiert die Sach- und Rechtslage, leitet alle erforderlichen Schritte ein und bringt den Fall zu dem für den Mandanten bestmöglichen Ergebnis, was übrigens nicht immer gleich vor Gericht erzielt werden muss oder wird. Wichtig ist aber stets, möglichst früh rechtlichen Beistand für eine Beratung zu suchen, um so von Beginn an die richtigen Dinge zu tun und möglichst alle Optionen in der eigenen Hand zu behalten. Sollten Sie also einen Unfall haben oder sich sonst eine Situation im Straßenverkehr ergeben, bei der Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, zögern Sie nicht, Herrn Rechtsanwalt Ramm zu kontaktieren!
Kompetente Beratung durch unseren Anwalt für Verkehrsrecht bei Verkehrszivilsachen
Zu den Verkehrszivilsachen gehören grundsätzlich alle Ansprüche in Bezug auf Menschen oder Sachen, die nach einem Verkehrsunfall entstehen können. Zu nennen sind hierbei insbesondere Schadenspositionen wie
- Reparaturkosten,
- Mietwagenkosten,
- Wertminderungen,
- Sachverständigenkosten,
- Kosten für die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen Fahrzeugs,
- Schmerzensgeld,
- Haushaltsführungsschäden,
- Kosten für die Heilbehandlung,
- Verdienstausfallschäden
sowie insgesamt alle weiteren Kosten, die ohne den Unfall nicht entstanden wären. Die Versicherung des Unfallgegners muss Ihnen übrigens nicht aufzeigen, was Ihnen alles zusteht. Dies kann und tut Ihr Anwalt für Verkehrsrecht. Oftmals ist auch gar nicht klar, wer genau den Unfall verschuldet hat oder ob nicht auch beide Seiten etwas falsch gemacht haben. Auch hier ist eine gute Rechtsberatung durch einen erfahrenen Verkehrsanwalt notwendig. Übrigens: auch bei einem Verkehrsunfall mit einem ausländischen Verkehrsteilnehmer oder bei einem Crash im Ausland berät und vertritt Herr Ramm Sie kompetent, schnell und zuverlässig.
Wir unterstützen Sie im Verkehrsstrafrecht
Klassische Fälle im Verkehrsstrafrecht sind die Verkehrsunfallflucht, die Trunkenheitsfahrt, die Verkehrsgefährdung (Fahren unter Drogen- oder auch Alkoholeinfluss, am Steuer eingeschlafen, riskantes oder falsches Fahren mit Personen- oder Sachgefährdung), die Nötigung (z.B. durch zu dichtes Auffahren), die fahrlässige Körperverletzung (Fahrradfahrer beim Abbiegen übersehen und angefahren) oder auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis, welche regelmäßig die Polizei, die Staatsanwaltschaft und ggfs. ein Strafgericht auf den Plan rufen. Wichtig ist zu wissen, dass Rechtsfolge bei der Begehung von Verkehrsstraftaten u.a. auch der Entzug des Führerscheins sein kann, so dass hier gute Beratung und die Expertise eines Verkehrsanwalts besonders wichtig ist.
Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht sind wir als Anwalt für Verkehrsrecht für Sie da
Im Ordnungswidrigkeitenrecht drohen bei Verstößen (zu schnell gefahren, zu wenig Abstand, nicht genug aufgepasst, so dass es zum Unfall kommt) schnell Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Auch Flensburg grüßt in diesem Bereich stets und stetig. Auch bei Ordnungswidrigkeiten gilt es, schnell einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. So beträgt z.B. die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid lediglich zwei Wochen nach Zustellung!
Zu guter Letzt: das Verwaltungsverkehrsrecht
Als weiterer Tätigkeitsbereich von Herrn Ramm ist noch das Verwaltungsverkehrsrecht zu nennen. Hierbei geht es insbesondere um Probleme bei der Erteilung oder dem Entzug der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer MPU, dem sog. „Idiotentest“, mit welchem allerdings alles andere als zu spaßen ist. Lassen Sie sich besser beraten!
Zwei Anmerkungen zum Abschluss: Herr Ramm vertritt Mandanten im Verkehrsrecht nicht nur in Lüneburg, Hamburg und Umgebung, sondern seit langen Jahren auch deutschlandweit. Die digitale Kanzlei Wöbken, Braune & Kollegen macht es möglich! Ergeben sich bei einer Verkehrssache einmal Probleme mit dem Arbeitgeber, sollten Sie zusätzlich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen!
FAQ – Häufige Fragen an Ihren Anwalt für Verkehrsrecht
Was macht ein Anwalt für Verkehrsrecht?
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kümmert sich um alle Fälle, die im oder um den Straßenverkehr herum passieren.
Ist Verkehrsrecht Teil des Strafrechts?
Das Verkehrsrecht teilt sich auf in die Verkehrszivilsachen, das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht. Richtig ist es daher zu sagen, dass das Verkehrsstrafrecht Teil des Strafrechts ist.
Was sind grobe Ordnungswidrigkeiten?
Grobe Ordnungswidrigkeiten sind besonders schwere Überschreitungen der gesetzlichen Vorgaben und Regeln, z.B. erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichverstöße oder extrem dichtes Auffahren.
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