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Gesellschaftsgründung

Sofern Sie als Unternehmer zusammen mit mindestens einem weiteren Unternehmer tätig werden wollen, benötigen Sie eine Gesellschaftsgründung. Dabei gibt es verschiedene Rechtsformen, aus denen Sie wählen können. Bei der Gesellschaftsgründung unterstützen wir sie in allen Belangen.

Gesellschaftsgründung gut und früh vorbereiten

Eine Gesellschaftsgründung muss gut vorbereitet sein. Sie entscheidet in vielen Bereichen darüber, ob das Unternehmen später Erfolg hat, ob die tägliche Zusammenarbeit zwischen den Unternehmern harmonisch und erfolgreich gestaltet wird und auch bereits, ob für eine Unternehmensnachfolge der Boden bereitet ist.

Unsere Sozietät vereint alle hierfür notwendigen juristischen Kompetenzen. Für Ihre Gesellschaftsgründung stehen Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwälte für Handels-, Gesellschafts– wie auch Steuerrecht zur Verfügung, ergänzt um unsere Notare. Ihre neue Unternehmung fundiert so auf einer idealen juristischen und steuerrechtlichen Beratung.

Wir beraten Sie in allen Facetten hierzu gemeinsam. Wir regen daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme an, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail stattfinden kann.

Ziele der Gesellschaftsgründung

Schon bei der Gesellschaftsgründung müssen verschiedene Themenkomplexe angesprochen werden, die über Erfolg oder Misserfolg der Gesellschaft entscheiden. Hierzu haben wir folgende Checkliste für die Gesellschaftsgründung erstellt:

Bei der Gesellschaftsgründung werden sich Gedanken um einen CEO gemacht

1. Haftung:

Wollen Sie ein Unternehmen betreiben, welches nach außen hin haftungsrelevante und haftungsriskante Themenbereiche abdeckt? Dann muss bei der Gründung schon entschieden werden, ob Sie als Rechtsform gegebenenfalls eine Personengesellschaft wie KG oder eine Kommanditgesellschaft gründen. In Betracht kommt auch eine GmbH & Co. KG. Beachten Sie dabei, dass Sie, um eine Gesellschaft gründen zu können, ein Stammkapital benötigen.

2. Gesellschafter:

Ist es für sie wichtig, genau mit den Personen als Gesellschafter zusammen zu arbeiten, die Sie sich heute ausgesucht haben? In diesem Fall kommt für Sie als Gesellschaftsform eine Personengesellschaft oder eine kleine GmbH in Betracht. Zu den Personengesellschaften zählen u.a. die GbR, die OHG, die KG, die GmbH & Co. KG oder gegebenenfalls je nach Sparte auch die Partnerschaftsgesellschaft.

3. Eintragungsverfahren bzw. Gründungsverfahren:

Je nach dem, für welche Gesellschaftsform Sie sich entscheiden, gibt es unterschiedliche Gründungsszenarien. Wir betreuen Sie bei notwendigen Eintragungen im Handelsregister, Anmeldungen beim Finanzamt oder gegebenenfalls auch beim Gewerbeamt. Auch die wettbewerbsrechtliche Frage nach dem richtigen Namen bei der IHK wird von uns begleitet.

4. Erbregelung:

Bereits bei der Gesellschaftsgründung muss zwingend überlegt werden, wie eine Nachfolgeregelung in der Gesellschaft aussehen soll. Ist es den Gründungsgesellschaftern wichtig, nicht jeden beliebigen Erben als neuen Gesellschafter in der Gesellschaft zwangsweise mit aufnehmen zu müssen, so muss dies in einer Nachfolgeklausel geregelt sein. Welche Rechtsnachfolgeklauseln hier möglich sind, hängt von der jeweiligen Gesellschaftsform ab. Da hier auch das Erbrecht mit betrachtet werden muss, kommt bei uns auf Wunsch der Fachanwalt für Erbrecht und auch der Notar mit in die Beratungsrunde.

5. Gesellschaftsvertrag

Wir entwerfen Ihnen den auf Sie und Ihre Gesellschaft zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag und passen ihn nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen an.

6. Mustersatzungen:

Vom Gesetzgeber oder auch von verschiedenen Berufsorganisationen werden sogenannte Mustertexte oder Mustersatzungen für eine vereinfachte Gesellschaftsgründung angeboten und als kostengünstige Variante angepriesen. Diese Möglichkeit der Gesellschaftsgründung mag kurzfristig gesehen kostengünstiger sein. Wir warnen jedoch vor einer Nutzung, da jede Änderung oder jedes spätere Problem im alltäglichen Verlauf der Gesellschaft dazu führt, dass diese Mustersatzungen sich als unzureichend erweisen. In einem solchen Fall zahlen die Gesellschafter dann die ursprünglich günstigeren Gründungskosten um ein Vielfaches höher zur Reparatur der Schwachstellen dieser Gründungsform. Hinzu kommen dann in der Regel auch noch weitere Kosten zur Behebung des dann schon durch die mangelhafte Gesellschaftsgründung verursachten Schadens.

Jetzt eigene Gesellschaft gründen

Eine Gesellschaftsgründung kann nicht früh genug juristisch begleitet werden. Wir beraten Sie umfassend, auch über die meist überschätzten Kosten. Bei uns erhalten Sie eine umfassende und auf Ihre Wünsche abgestimmte Unterstützung bei der Gesellschaftsgründung.

  1. Ein möglicher Ablauf kann folgendermaßen aussehen:
  2. Wir erstellen gemeinsam einen Gesellschaftsvertrag
  3. Wir beurkunden Ihnen bei Kapitalgesellschaften die Gründung notariell
  4. Wir begleiten die Einlage des Stammkapitals bei Kapitalgesellschaften
  5. Wir unterstützen Sie bei der Eintragung im Handelsregister
  6. Wir unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung

 

FAQ- Häufige Fragen zum Thema Gesellschaftsgründung

Was ist eine Gesellschaftsgründung?

Eine Gesellschaftsgründung ist die Errichtung einer Gesellschaft als Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zu einem gemeinsamen Gesellschaftsziel von der Vorbereitung bis zum Abschluss des Gesellschaftsvertrages.

Wer kann eine Gesellschaft gründen?

Grundsätzlich kann jeder geschäftsfähige Mensch eine Gesellschaft gründen. Auch Gesellschaften können eine Gesellschaft gründen. Zum Teil bedarf es der Notwendigkeit eines Notars zur Beurkundung des Gesellschaftsvertrages oder der Anmeldung zum Handelsregister.

Was braucht man, um eine Gesellschaft zu gründen?

Was zur Gesellschaftsgründung benötigt wird, entscheidet sich erst, wenn man sich auf die Art der Gesellschaft festgelegt hat. Für die Beratung zur Vorbereitung der Gesellschaftsgründung sind erst einmal keine Voraussetzungen zu erfüllen.

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