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Sebastian

Jäkel

Rechtsanwalt, Mediator (zertifiziert), Wirtschaftsmediator

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Wirtschaftsmediation für nachhaltige Konfliktlösung im Unternehmen

Wirtschaftsmediation ist ein strukturiertes Verfahren, welches auf Freiwilligkeit der Mediationsbeteiligten und der Allparteilichkeit, das heißt der Unabhängigkeit des Mediators gründet. Die Business-Mediation oder auch Wirtschaftsmediation ist immer darauf gerichtet, dass die Parteien, auch Medianten genannt, mithilfe des neutralen und allparteilichen Mediators eine eigenständige Lösung finden. Die einzelnen Interessen und Bedürfnisse, die hinter Positionen, die nach vorne geschoben werden, stehen, sind mithilfe eines zertifizierten Wirtschaftsmediators herauszuarbeiten und einer interessengerechten Lösung zuzuführen.

Mit Business-Mediation zum Erfolg

Neben der Freiwilligkeit der Konfliktparteien ist bei der Wirtschaftsmediation das Prinzip der Vertraulichkeit zentral. Die Medianten können bei einer Business-Mediation bei uns sicher sein, dass sie das Verfahren und was von dem Verfahren an wen verkündet wird, in der Hand haben. Nur so können tragfähige Lösungen erzielt werden. Werden diese Voraussetzungen durch den zertifizierten Wirtschaftsmediator eingehalten und den Medianten vermittelt, so ist die Wirtschaftsmediation ein hervorragendes Mittel, um Lösungen innerhalb der Unternehmen mit Erfolg herbeizuführen.

So kann Ihr Unternehmen von Wirtschaftsmediation profitieren

Das Verfahren der Wirtschaftsmediation ist ebenso wie das Mediationsverfahren im Mediationsgesetz geregelt. Anwendungsbereiche der Wirtschaftsmediation sind insbesondere:

  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensumstrukturierungen
  • Unternehmenszusammenschlüsse
  • Konflikte innerhalb von Abteilungen
  • Konflikte zwischen Führungskräften und Mitarbeitern
  • Konflikte zwischen einem Unternehmen und Kunden/Lieferanten
  • Konflikte zwischen Unternehmensleitung und Betriebsräten.

Im Wirtschaftskontext und damit im Bereich der Wirtschaftsmediation ist zu berücksichtigen, dass gerade das Prinzip der Freiwilligkeit bei unternehmensinternen Mediationen in Frage gestellt ist. Sofern durch die Unternehmensleitung für eine Abteilung oder einzelne Mitarbeiter eine Mediation angeordnet wird, so ist aufgrund der hierarchischen Struktur davon auszugehen, dass die Parteien diesem Mediationsverfahren erst einmal nachkommen werden, da es eben im Rahmen des Direktionsrechts angeordnet worden ist. Ob dann tatsächlich eine Freiwilligkeit der Medianten vorliegt ist fraglich. Hier ist es die Aufgabe des Mediators, die besonderen Möglichkeiten und Chancen der Konfliktparteien zur Lösung ihrer Konflikte im Rahmen eines Mediationsverfahrens darzulegen.

Die ersten Schritte in der Business-Mediation: Ein Praxisbeispiel

So manche Führungskraft neigt dazu, einen Konflikt zu beenden, indem eine Arbeitsanweisung als verbindliche Verhaltensregelung eingeführt wird. Bevor Sie jedoch die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen, sollten Sie unbedingt versuchen, den Konflikt mit Wirtschaftsmediation zu lösen. Veranschaulichen können wir den Erfolg einer Wirtschaftsmediation am folgenden Beispiel:

Der Arbeitgeber legt fest, dass Dienstbeginn immer um 9:00 Uhr ist. Konflikte treten auf, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin diesen Dienstbeginn auffällig häufig nicht einhält. Im Rahmen einer Mediation wird nun herausgearbeitet, weshalb dem Arbeitgeber der pünktliche Dienstbeginn so wichtig ist und was die Interessen und Bedürfnisse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin sind. Dies können zum Beispiel äußere Umstande sein:. Die Kita öffnet erst um 9:00 Uhr, sodass ein Arbeitsbeginn um 9:00 Uhr schlichtweg nicht einzuhalten ist. Das Interesse des Arbeitgebers wiederum ist sicherlich, dass Betriebsabläufe eingehalten werden können. Wenn diese wechselseitigen Interessen und Bedürfnisse erkannt sind, so kann an einer Lösungsfindung gearbeitet werden. Hier wäre es zum Beispiel möglich, dass die für die Betriebsabläufe wichtigen Rahmenbedingungen herausgearbeitet werden und den konkreten Arbeitsbereichen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen so angepasst werden, dass diese in Ruhe ihr Kind bei der Kita absetzen können und gegebenenfalls schon am Abend vorher die zu beachtenden Arbeitsstrukturen für den nächsten Tag festgelegt wurden. Eine weitere Lösung kann sein, dass sich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bereits über anstehende Arbeiten für den Tag vor dem Bringen des Kindes in die Kita informiert und dann ohne weitere Vorbesprechung direkt bei Arbeitsbeginn in dem Unternehmen die Arbeit leistet.

Die rechtliche Frage der Freiwilligkeit: kann ein Arbeitgeber eine Wirtschaftsmediation anordnen?

In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist es umstritten, inwieweit der Arbeitgeber einseitig im Rahmen seines Direktionsrechts Teilnahme an einer Mediation anordnen kann. Die zwanghafte Anordnung zur Teilnahme an einer Mediation erscheint aber insgesamt im Hinblick auf die Freiwilligkeit des Mediationsverfahrens zweifelhaft. Sicherlich ist es sinnvoll, die betroffenen Konfliktparteien auf die Möglichkeit einer Mediation hinzuweisen.

Ich selber habe gute Erfahrungen gemacht, dass dann in einem unverbindlichen ersten Gespräch mit den Medianten einmal das Mediationsverfahren erläutert wird. Immer dann, wenn in diesem Verfahren auch die Freiwilligkeit und die Verschwiegenheitspflicht und damit auch die Autonomie der Mediationsparteien dargestellt wird, die eben auch beinhaltet, dass der direkte Vorgesetzte oder der Arbeitgeber, sofern er nicht selber Partei des Mediationsverfahrens ist, von diesem Verfahren ausgeschlossen werden kann, konnte problemlos ein Einverständnis mit der Durchführung eines solchen Verfahrens erlangt werden.

FAQ – Häufige Fragen zur Wirtschaftsmediation

Was versteht man unter Wirtschaftsmediation?

Bei der Wirtschaftsmediation handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren zur Beilegung von Konflikten in der Regel mit Unternehmensbezug. Ebenso wie die Mediation ist die Wirtschaftsmediation ein freiwilliges Verfahren der Parteien. Der Mediator bzw. Wirtschaftsmediator ist allparteilich, d. h., keiner Partei verpflichtet und steht neutral beratend für das Mediationsverfahren beiseite. Durch gezielte Mediationstechniken versetzt er die Parteien in die Situation unter dem wechselseitigen Erkennen von Interessen und Bedürfnissen, eine gemeinsame nachhaltige Lösung zu finden.

Was wird bei einer Business-Mediation gemacht?

Die Business-Mediation ist letztendlich nur eine andere Bezeichnung für die Wirtschaftsmediation.

Kann der Arbeitgeber eine Mediation anordnen?

Es ist umstritten, inwieweit der Arbeitgeber einseitig im Rahmen seines Direktionsrechts Teilnahme an einer Mediation anordnen kann. Da die Freiwilligkeit ein wichtiger Aspekt jedes Mediationsverfahrens ist, erscheint die zwanghafte Anordnung zur Teilnahme an einer Mediation aber insgesamt im Hinblick auf die Freiwilligkeit des Mediationsverfahrens zweifelhaft. Trotzdem ist es sinnvoll, die betroffenen Konfliktparteien auf die Möglichkeit einer Mediation hinzuweisen.

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