Sebastian

Jäkel

Rechtsanwalt, Mediator (zertifiziert), Wirtschaftsmediator

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsumsrecht
  • Verwaltungsrecht

Jörg

Marquard

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsumsrecht

Wir sind Ihre Anwälte im Arbeitsrecht

In unserer Kanzlei stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Marquard als auch Herr Rechtsanwalt Sebastian Jäkel als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zur Verfügung.

Als Ihre Anwälte im Arbeitsrecht sind wir nicht nur in Lüneburg, sondern auch in Hamburg, Schleswig-Holstein und dem übrigen Bundesgebiet bis hin zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Wir können Sie mithin in allen Instanzen des Arbeitsrechts vor allen Arbeitsgerichten in Deutschland vertreten.

Als Fachanwälte sind wir besonders qualifiziert und spezialisiert im Bereich Arbeitsrecht. Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht ist uns durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Celle verliehen worden. Voraussetzung hierfür war, dass wir sowohl eine gesonderte Prüfung als auch besondere fachliche Nachweise abgeleistet und erfüllt haben. Zudem sind wir verpflichtet jährlich 15 Fortbildungsstunden alleine im Bereich Arbeitsrecht zu absolvieren. Hierdurch sichern wir den hohen Standard und die zu Recht von unseren Mandanten geforderte hohe Qualifikation im Bereich des Arbeitsrechts.

Bereiche eines Anwalts für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eine Spezialmaterie des Zivilrechts mit gesonderter Gerichtsbarkeit. Die gesonderte Gerichtsbarkeit umfasst in Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit die Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte. Diese ist in Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit zu sehen, vor der Strafsachen und bürgerliche Streitigkeiten verhandelt werden.

Das Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dieses umfasst auch das so genannte kollektivrechtliche Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass auch die Interessen der Arbeitnehmervertretungen, insbesondere des Betriebsrates oder Personalrat, durch den Bereich des Arbeitsrechts mit abgedeckt ist.

Einen besonderen Schutz haben Schwerbehinderte sowie Personen, die in die Pflege von Angehörigen oder in die Erziehung von Kindern eingebunden sind. Hier entwickelt das Arbeitsrecht auch Auswirkung auf angrenzende Rechtsgebiete, insbesondere dem Verwaltungsrecht. Herr Rechtsanwalt Sebastian Jäkel ist nicht nur Fachanwalt für Arbeitsrecht, sondern auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann sie insoweit auch in diesen Bereichen sehr gut vertreten.

Gut aufgehoben bei unseren Rechtsanwälten im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Fragen stellen sich häufig auch im Zusammenhang mit Umstrukturierungen von Unternehmen oder bei der Unternehmensnachfolge. Dadurch, dass wir in der Kanzlei auch mit Fachanwälten die Bereiche Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie durch zwei Steuerberater und einem Fachanwalt für Steuerrecht auch diese Rechtsgebiete qualitativ hochwertig abbilden können, sind wir in der Lage, auch die angrenzenden Rechtsgebiete mit einzubeziehen und hier unseren Mandanten eine umfassende Beratung zuteilwerden zu lassen.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen.

Gerade der Perspektivwechsel ermöglicht es uns, für unsere jeweiligen Mandanten gute Ergebnisse zu erzielen. Herr Rechtsanwalt Marquard und Herr Rechtsanwalt Jäkel sind jeweils seit über 20 Jahren als Anwalt in dem Bereich Arbeitsrecht tätig. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine optimale Interessenvertretung, sei es außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Verfahren, nur dann möglich ist, wenn auch berücksichtigt wird, welche Leistungen für die Gegenseite möglich sind und welche Positionen eher schwierig durchgesetzt werden können. Daher überlegen wir gemeinsam mit unseren Mandanten, welche Leistungen einen Anreiz darstellen können und gehen auf die Bedürfnisse des Mandanten noch stärker ein, um die Forderungen bei der Gegenseite durchzusetzen.

Um unser Vorgehen und unseren Erfolg zu verdeutlichen, möchten wir dieses an ein paar Beispielen verdeutlichen.

Wenn einmal eine Kündigung ausgesprochen ist, ist oftmals eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für beide Parteien kaum vorstellbar. Es geht dann überwiegend um das Aushandeln einer Abfindung, sei es im Aufhebungsvertrag oder in der Kündigungsschutzklage. Die Höhe der Abfindung ist oftmals für den Arbeitgeber ein Problem. Für den Arbeitnehmer hingegen ist es oftmals gar nicht so wichtig, ob er eine hohe Abfindung bekommt oder eine sonstige Kompensation in Geld. Es kommt vielmehr auf das gesamtwirtschaftliche Ergebnis an. Hier kann man neben der Abfindungszahlung weitere Komponenten in einem Vergleich berücksichtigen, die letztendlich wirtschaftlich ein genauso gutes Ergebnis für den Arbeitnehmer darstellen, wie eine hohe Abfindung, jedoch für den Arbeitgeber betriebsintern akzeptabel ist und bei der Geschäftsführung leichter durch den Mitarbeiter der Personalabteilung durchsetzbar ist. Hierzu beraten wir sie gerne.

 

Aus Arbeitnehmersicht von unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht beraten

Für den Arbeitnehmer ist es häufig so, dass er sich bei Ausspruch einer Kündigung für die von ihm geleisteten Tätigkeiten, insbesondere auch Überstunden und Mehrarbeitsstunden, die er für den Arbeitgeber erbracht hat, nicht wertgeschätzt fühlt. Wenn er dann noch eine Abmahnung erhält, die gegebenenfalls nur eine geringfügige Pflichtverletzung darstellt, die im Gegenzug zu der Gesamtarbeitsleistung nicht ins Gewicht fallen sollte, so ist er sehr enttäuscht. Dem Arbeitnehmer ist dabei oftmals nicht bewusst, dass das Aussprechen von Abmahnungen auf Seiten des Arbeitgebers nur deswegen erfolgt, weil dieses oftmals Voraussetzung für eine wirksame Kündigung und ein Erfolg im Rahmen der Kündigungsschutzklage darstellt. Nur so kann der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Erfolg haben. Hier ist es uns oftmals gelungen, gute Lösungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, oder mittels eines Vergleiches vor dem Arbeitsgericht im Wege einer Kündigungsschutzklage zu erzielen, in dem wir es geschafft haben, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird und man sich im gesamten auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie ein qualifiziertes berufsförderndes Zeugnis zu Gunsten des Arbeitnehmers verständigt hat. Auch hierzu beraten wir sehr gerne.

Generell ist es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten wichtig, dass ganz am Anfang des Mandats eine umfangreiche Beratung des Mandanten erfolgt. Hierfür nehmen wir uns immer viel Zeit, um die bestehenden Möglichkeiten ausführlich mit dem Mandanten zu beraten und gegeneinander abzuwägen. Es ist uns wichtig, nicht nur eine Rechtsfrage oder einen Fall zu klären, sondern ein Ergebnis zu erzielen, welches den Mandanten zufrieden stellt. Mag dieses in einem gerichtlichen Verfahren, wie zum Beispiel einer Kündigungsschutzklage, oder aber außergerichtlich im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, bei der Beseitigung einer Abmahnung oder ähnlichem sein.

 

Kompetente Beratung von Ihren Anwälten für Arbeitsrecht aus Arbeitgebersicht

Häufig kommt es vor, dass noch gar kein konkretes streitiges Rechtsverhältnis vorliegt. Gleichwohl die Mandanten aber bereits ein ungutes Gefühl haben. Dabei kann es der Fall sein, dass

  • Arbeitnehmer sich in ihrer Arbeitssituation nicht mehr wohlfühlen,
  • es innerhalb einer Abteilung knirscht und der Geschäftsführer die Einsatzmöglichkeiten seiner wertvollen Arbeitnehmer behindert sieht,
  • oder schwierige Vertragsverhandlungen anstehen.

Schwierige Vertragsverhandlungen können zur Begründung eines Arbeitsvertrages auftreten, aber auch im laufenden Arbeitsverhältnis, zum Beispiel bei der Verhandlung von Gehaltserhöhungen oder Zielvereinbarung. Hier begleiten unsere Anwälte für Arbeitsrecht Sie gerne oder bereiten Sie auf die Verhandlungen perfekt vor. Herr Rechtsanwalt Jäkel ist auch zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator. Als solcher wird er oftmals auch bei innerbetrieblichen Umstrukturierungen oder Spannungen innerhalb von Abteilungen hinzugezogen. Im Rahmen der Mediation konnten hier hervorragende Ergebnisse erzielt werden, ohne dass es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder ähnlichem kommen musste. Vielmehr konnten die Abteilung so strukturiert werden, dass ein effektives Arbeiten ermöglicht war. Informieren Sie sich gerne hierzu auch in unserem Bereich Mediation.

FAQ – Häufige Fragen an Anwälte im Arbeitsrecht

Wer bezahlt den Anwalt für Arbeitsrecht im Streitfall?

Gemäß § 12a Arbeitsgerichtsgesetz sind die außergerichtlichen als auch die Kosten im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren nicht erstattungsfähig. D.h. jeder zahlt die Kosten seines Anwaltes selber. Dieses hat den Vorteil, dass man seine Interessen nicht zurückstellen muss, da man befürchtet, im Falle eines (teilweisen) Unterliegens auch die Kosten der Gegenseite tragen zu müssen.

Auf der anderen Seite hat es natürlich den Nachteil, dass man, auch wenn man gänzlich im Recht ist und den Prozess gewinnt, die eigenen Kosten tragen muss und keine Kostenerstattung erhält. Sicherlich ist es sinnvoll, gerade im Bereich des Arbeitsrechts für sich eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

Welchen Anwalt kann ich bei einer Kündigung fragen?

Eine Kündigung fällt in den Bereich des Arbeitsrechtes. Bei uns in der Kanzlei stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Marquard und Herr Rechtsanwalt Sebastian Jäkel als Fachanwälte für Arbeitsrecht für sämtliche Fragen im Bereich des Arbeitsrechts zur Seite.

Wann ist es sinnvoll, einen Anwalt im Arbeitsrecht hinzuzuziehen?

Aufgrund unserer jahrzehntelanger Erfahrung raten wir dazu, so früh wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Oftmals hilft es, Fehler zu vermeiden, wenn man einmal ein erstes Beratungsgespräch geführt hat und dann die weiteren Möglichkeiten und Schritte mit dem Anwalt für Arbeitsrecht absprechen konnte. Gerade im Hinblick auf die besondere Kostenregelung hat oftmals eine frühe Konsultation des Anwaltes, bevor es überhaupt zu einem Rechtsstreit und einer streitigen Konstellation gekommen ist, also in einem Stadium des „frühen Kriselns“, dem Mandanten noch die Möglichkeit gegeben, rechtzeitig eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

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