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Die Vollmacht beim Notar

Auch wenn die Thematik zunächst fern erscheinen mag, spielt die notarielle Vollmacht eine entscheidende Rolle als Schutzmechanismus für persönliche und finanzielle Belange. In der heutigen komplexen rechtlichen Landschaft gewinnt die Bedeutung einer Vollmacht enorm an Gewicht. Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Aspekte und die Vorteile einer notariellen Beurkundung der Vollmacht.

Die Ausgangslage

Wer dauerhaft seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, erhält einen vom Gericht bestellten Betreuer. Dies kann zwar der Ehegatte oder ein Kind sein, das Gericht kann aber auch eine fremde Person, wie zum Beispiel einen Berufsbetreuer einsetzen. Dieser Betreuer dient als Ihre Vertretung und entscheidet dann sowohl über Ihre persönliche Lebenssituation als auch über die Verwaltung ihres Vermögens. Selbst wenn ein naher Angehöriger Betreuer werden sollte, kann dieser nicht frei entscheiden, sondern muss sich bei vielen Angelegenheiten eine Genehmigung vom Gericht einholen.

Diese Situation können Sie vermeiden, indem Sie Ihren Ehegatten oder andere enge Vertrauenspersonen durch eine General- und Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigte benennen. Denn wenn eine solche Vollmacht besteht, ist die Anordnung der Betreuung nicht mehr notwendig.

Die notarielle (Vorsorge-) Vollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eine einseitige Erklärung, die gerade auch für den Fall erteilt wird, dass der Vollmachtgeber geschäftsunfähig werden sollte. Grundsätzlich gilt eine Vorsorgevollmacht ab sofort, da es in der Praxis nicht umsetzbar ist, ständig mit einem tagesaktuellen Attest eines Neurologen aufzutreten. Allerdings kann der Vollmachtgeber durch Zurückhalten der Ausfertigung der Urkunde Einfluss auf den Beginn der Tätigkeit des Bevollmächtigten ausüben. Ob dieses sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Die Vollmacht wird in der Regel als sogenannte Generalvollmacht ausgestaltet. Dies bedeutet, dass der Bevollmächtigte in nahezu allen Bereichen für den Vollmachtgeber tätig werden kann. Eine Vorsorgevollmacht kann ebenso wie jede andere Vollmacht auch auf einzelne Entscheidungen und Rechtsgeschäfte oder bestimmte Geschäftsbereich beschränkt werden. Zu bedenken ist aber, dass im Falle der Geschäftsunfähigkeit die von der Vollmacht ausgenommenen Entscheidungen von einem vom Gericht zusätzlich bestellten Betreuer geregelt werden würden.

Einen Bevollmächtigten auswählen

Mann unterschreibt Vorsorgevollmacht bei einem Notar

Wichtig ist, dass zu dem Bevollmächtigten ein absolutes Vertrauensverhältnis besteht. Beachten Sie bei der Auswahl des Bevollmächtigten folgende Punkte:

  • Der Kreis der Bevollmächtigten sollte keinesfalls zu weit gezogen werden
  • Der Ehepartner oder der Lebensgefährte eignet sich in der Regel als erster Bevollmächtigter
  • Bei nahezu gleichalten Paaren, kann es sich empfehlen, die nächste Generation mit einzubeziehen
  • Erwägen Sie die Benennung von alternativen Bevollmächtigten, falls der Erstgenannte unerwartet nicht mehr handlungsfähig ist

Die Vorteile der notariellen Beurkundung der Vollmacht

Eine Vorsorgevollmacht kann privatschriftlich verfasst werden. Sobald der Bevollmächtigte jedoch auch Entscheidungen über eine Immobilie oder Gesellschaftsbeteiligungen treffen soll, ist eine notarielle Beurkundung oder zumindest eine öffentlich beglaubigte Vollmachtsurkunde notwendig. Andernfalls ist eine Betreuerbestellung notwendig. Auch Anwälte für Familienrecht können Ihnen in diesem Fall weiterhelfen.

Bei einer notariell beurkundeten Vollmacht wird der Inhalt der Urkunde mit Ihnen individuell abgestimmt und besprochen. Eine umfassende und auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Beratung ist damit gesichert. Bestandteil der notariellen Beurkundung ist neben der unzweifelhaften Identifizierung der Beteiligten auch die Einschätzung des Notars zur Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Diese Verhältnisse führen zu einer weit höheren Akzeptanz notarieller Vollmachten gegenüber privat unterschriebenen Dokumenten.
Auch können von einer notariell beurkundeten Vollmacht jederzeit neue Ausfertigungen erstellt werden, so dass das Verlustrisiko minimiert ist.

 

Bildquelle: iStock – Natee Meepian

FAQ- Häufige Fragen zur Vollmacht beim Notar

Wie lange ist eine Vollmacht gültig?

Sofern nicht ausdrücklich eine zeitliche Begrenzung in die Vollmacht aufgenommen wird, ist eine notarielle Vollmacht unbeschränkt gültig. Eine regelmäßige Erneuerung einer vom Notar beurkundeten Vorsorgevollmacht ist nicht notwendig.

Kann eine Vollmacht widerrufen werden?

Der Widerruf einer Vollmacht ist jederzeit möglich und muss nicht notariell beglaubigt oder beurkundet werden. Der Widerruf wird dem Bevollmächtigten gegenüber erklärt, jedoch sollte der Notar über den Widerruf informiert werden. Eventuell dem Bevollmächtigten bereits ausgehändigte Ausfertigungen der Vollmacht müssen zurückgefordert werden.

Wird eine Vollmacht registriert?

Die notarielle Vollmacht wird, sofern dies erwünscht ist, bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister registriert. Dieses Register kann bundesweit abgerufen werden. Neben der Tatsache, dass eine Vollmacht besteht, sind hier auch die Kontaktdaten der Bevollmächtigten hinterlegt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass im Falle eines Unfalls oder ähnlichem direkt die Bevollmächtigten informiert werden und tätig werden können und nicht das Betreuungsgericht zunächst einen Betreuer bestellen muss. Mit der Registrierung erhält der Bevollmächtigte von dem Notar eine Karte, die im Portmonee getragen werden kann. So sind auch Ärzte und Sanitäter im Notfall sofort über das Bestehen der Vorsorgevollmacht informiert. Für medizinische Notfällen ist es zudem sinnvoll, auch eine Patientenverfügung zu erstellen.

Welche Gebühren fallen bei einer notariellen beglaubigten Vollmacht an?

Die Gebühren für eine notariell beurkundete Vollmacht sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die Kosten hängen vom Vermögenswert ab, wobei ein festgelegter Satz von 1,0 angewendet wird. Die Mindestgebühr beträgt 63 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Kosten für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Sollten Sie eine fachliche Beratung für Ihren individuellen Fall benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und können die konkret bei Ihnen entstehenden Kosten vorab ermitteln.

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