Ihre Rechtsanwältin im Steuerstrafrecht

Was ist eigentlich Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet mit vielen Herausforderungen. Nicht immer ist es einfach, hier alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Und wenn einmal etwas nicht ganz richtig lief?

Natürlich müssen Sie nicht bei jedem steuerrechtlichen Fehler mit der Strafverfolgung rechnen. Gewisse Verstöße gegen steuerrechtliche Vorgaben können aber durchaus strafrechtliche Konsequenzen haben – wenn beispielsweise eine Steuerhinterziehung oder –verkürzung im Raum steht. Diese Delikte sind der Kern des Steuerstrafrechts, eines komplexen strafrechtlichen Nebengebietes mit steuerrechtlichem Fokus. Ihre Vertretung im Steuerstrafverfahren erfordert also fundierte Kenntnisse sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht. Hier ist es sinnvoll, die nächsten Schritte mit einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht zu besprechen.

Rechtsanwalt bei Steuerhinterziehung

Sollte ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Sie eingeleitet worden sein oder bereits eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben, ist es wichtig, die nächsten Schritte sorgfältig abzuwägen. Hierzu ist eine umfassende Beratung eines Anwalts mit fundierten Kenntnissen im Steuerstrafrecht der richtige Ansprechpartner, der Sie umfassend beraten wird und sich einen Überblick über den Stand des Verfahrens schaffen kann. Eine Vertretung allein durch einen Steuerberater ist nur im Rahmen eines Verfahrens der Finanzbehörden möglich. Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren an sich zieht, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Frau Rechtsanwältin Modrey verteidigt Sie vor allen Strafgerichten und berät Sie kompetent welche Maßnahmen Sie in Ihrem Steuerstrafverfahren ergreifen sollten. Dies kann ein Einspruch gegen einen bereits ergangenen Strafbefehl oder auch die strafbefreiende Selbstanzeige sein. Unsere Steuerkanzlei erstellt für Sie ebenfalls alle notwendigen Steuererklärungen, die zur strafbefreienden Selbstanzeige notwendig sind. Wir beraten Sie hierzu gerne!

Unsere Tätigkeitsbereiche im Steuerstrafrecht:

  • Steuerstraftaten
  • Umsatzsteuerstraftaten
  • Steuerordnungswidrigkeiten
  • Straftaten im Bereich des Zollrechts
  • Vertretung im gesamten Steuerstrafverfahren, insb. bei allen Maßnahmen der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstellen
  • Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Finanzämtern
  • Verteidigung vor allen Strafgerichten
  • Beratung zur Vermeidung strafrechtlich relevanter Taten
  • Beratung zur SelbstanzeigeFrau Rechtsanwältin Modrey steht Ihnen in unserer Kanzlei als kompetente Ansprechpartnerin im Bereich der Steuern und des Steuerstrafrechts engagiert zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an!

FAQ – Häufige Fragen an einen Anwalt im Steuerstrafrecht

Wann benötige ich einen Anwalt für Steuerstrafrecht?

Wenn ein steuerstrafrechtliches Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist oder Sie ein solches Verfahren befürchten. Die Hilfe eines Anwalts für Steuerstrafrecht ist in jedem Stadium des steuerstrafrechtlichen Verfahrens vorteilhaft. Ein Anwalt mit Kenntnissen im Steuerstrafrecht kann Sie sowohl steuerrechtlich als auch steuerlich vertreten und beraten und m besten Falle frühzeitig die notwendigen Schritte einleiten, um eine Verurteilung zu vermeiden.

Ab wann sollte ich mich von einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht beraten lassen?

Auch wenn noch kein Steuerstrafverfahren gegen Sie geführt wird: Wenn Sie befürchten, eine Steuerstraftat begangen zu haben, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Steuerstrafrecht beraten lassen. Denn wenn Sie mit Hilfe Ihres Anwalts rechtzeitig die Weichen richtigstellen, stehen die Chancen für einen glimpflichen Ausgang eines etwaigen Strafverfahrens gut.

Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?

Grundsätzlich läuft ein Steuerstrafverfahren in drei Schritten ab: Im ersten Stadium, dem Ermittlungsverfahren, ermitteln die Finanz- und Steuerverfolgungsbehörden, ob ein hinreichender Verdachte einer Steuerstraftat besteht. Kommen sie zu dem Ergebnis, dass eine Steuerstraftat nachweisbar ist, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage oder beantragt den Erlass eines Strafbefehls. Damit beginnt das zweite Stadium des Steuerstrafverfahrens: Das Zwischenverfahren. Hier prüft das Gericht den Fall und entscheidet, ob das Hauptverfahren – das dritte Stadium- eröffnet wird. In diesem dritten Stadium kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, die im schlimmsten Fall mit einer Verurteilung endet.

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