Startseite 5 Rechtsberatung 5 Fachanwaltschaften 5 Handels- und Gesellschaftsrecht

Ulrich

Brockhöft

Rechtsanwalt, Notar mit dem Amtssitz in Lüneburg und Steuerberater

Fachanwaltschaften

  • Handels- u. Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht

Holen Sie sich Expertenrat beim Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

In der Ausbildung zum Allgemeinjuristen oder Rechtsanwalt findet das Handels- und Gesellschaftsrecht keinen Platz. Trotzdem sind die mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht abgedeckten Themen sowohl für den Privaten, der Vermögen anlegen will, aber insbesondere auch für jeden Geschäftsmann, der sich in seinem Business behaupten muss, enorm wichtig. Beschäftigung und Beratung mit den Themen des Handels- und Gesellschaftsrecht gehören für Sie zum lebensnotwendigen Rüstzeug, um erfolgreich zu sein.

Beratungsspektrum des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie in folgenden Problemkonstellationen:

  • Gesellschaften (AG, GmbH, GmbH& Co. KG, OHG, KG, GbR, Partnerschaftsgesellschaft) gegenüber Geschäftsführern, Gesellschaftern oder Dritten
  • Gesellschafter gegenüber ihrer Gesellschaft
  • Gesellschafter gegenüber Mehrheitsgesellschaftern, Gesellschaft oder Geschäftsführer
  • Gesellschafter im Rahmen eines Gesellschafterstreits und in der Gesellschafterversammlung
  • Kommanditisten gegenüber ihrer Gesellschaft oder auch dem Insolvenzverwalter der GmbH & Co. KG
  • Gesellschafter beim Verkauf ihrer Gesellschaftsbeteiligung oder Übertragung auf Angehörige im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Kaufinteressenten beim Ankauf von Gesellschaftsbeteiligungen.
  • Kaufleute gegenüber ihren Konkurrenten

Dies gilt sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, wobei unser Augenmerk darauf liegt, möglichst ohne ein Gericht die Probleme zu lösen, um ein angenehmes Zusammenleben in der Gesellschaft auch für die Zukunft zu erhalten.

Zusammenarbeit des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht mit anderen Rechtsgebieten

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Probleme der Mandanten nicht nur isoliert das Handels- und Gesellschaftsrecht betreffen. Gleichzeitig müssen bei Lösung der Probleme auch immer steuerrechtliche Aspekte, arbeitsrechtliche Gesichtspunkte, familienrechtliche und erbrechtliche Perspektiven betrachtet werden und auch oft durch einen Notar bearbeitet werden. Hierfür sind wir prädestiniert, weil unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ulrich Brockhöft als einziger Anwalt in Lüneburg auch gleichzeitig Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Notar ist.

Daneben decken wir in unserem Team der Anwälte in Lüneburg den Fachanwalt für Arbeitsrecht und den Fachanwalt für Familienrecht jeweils zweimal ab, können die Leistung unseres Fachanwalts für Erbrecht zur Verfügung stellen, haben eine weitere Steuerberaterin und zwei weitere Notare als Partner. Im Handels- und Gesellschaftsrecht sind wir somit ebenso wie im Wirtschaftsrecht als auch als Steuerkanzlei als Anwälte in Lüneburg einzigartig aufgestellt.

Wir lösen Ihre Probleme im Handels- und Gesellschaftsrecht

Wollen Sie eine Gesellschaft gründen oder sich selbständig machen, beraten wir Sie über die für Sie passende Rechtsform, und entwerfen den Gesellschaftsvertrag und betreuen Sie bei der Anmeldung. Dies gilt sowohl im Handels- und Gesellschaftsrecht als auch im Steuerrecht.

Überlegen Sie, ob Ihre derzeitige geschäftliche Betätigung noch den richtigen rechtlichen Rahmen besitzt. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Ausrichtung und verwirklichen diese zusammen mit Ihnen.

Möchten Sie einen lästigen Gesellschafter in seine Schranken weisen oder aus der Gesellschaft entfernen, zeigen wir Ihnen, gleichgültig ob als Geschäftsführer oder Gesellschafter, die möglichen Lösungswege auf.

Möchten Sie Ihre Geschäftsanteile übertragen oder eine ganze Gesellschaft veräußern, mit einer anderen Gesellschaft verschmelzen oder auch aus einer Gesellschaft zwei Gesellschaften machen, begleiten und leiten wir Sie hierbei vom Beginn bis zum erfolgreichen Ende.

Haben Sie einen Kommanditanteil an einer vermögensverwaltenden GmbH Co. KG und sind mit den Vorgängen in der Geschäftsführung der Gesellschaft oder dem Handeln Ihres Treuhänders nicht einverstanden, schützen wir Sie und Ihr Vermögen vor Verlust.

FAQ – Häufige Fragen an einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Was macht ein Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht?

Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät und vertritt Menschen im Rahmen der Vorbereitung Ihrer beruflichen Selbständigkeit, sei es als Einzelkaufmann, Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH oder Partnerschaftsgesellschaft.

Er hilft, Konflikte zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern und Gesellschaften zu schlichten oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Sollte es in diesem Rahmen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, vertritt er auch vor Gericht. Zudem begleitet er Gesellschafter, Geschäftsführer, Gesellschaften und Einzelunternehmen von der Gründung über Änderungen im Gesellschafterbestand, bei Umwandlungen bis zur Beendigung oder bis zum Verkauf.

Was umfasst das Handels- und Gesellschaftsrecht?

Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst alle vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen Einzelunternehmen, Gesellschaften, Gesellschaftern, Geschäftsführern. Dies gilt von der Vorbereitung einer geschäftlichen Betätigung an über die laufende Beratung beim Betrieb eines Unternehmens oder einer Gesellschaft über Verkauf, Übertragung, Umwandlung oder Beendigung.

Was ist der Unterschied zwischen Handels- und Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht?

Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Spezialgebiet im Rahmen der juristischen Tätigkeit im Zivilrecht, das sich mit Unternehmen, Gesellschaften, Gesellschaftern, Geschäftsführern und deren Problemen beschäftigt. Wirtschaftsrecht ist kein spezifisch juristisch definierter Ausdruck, sondern eher ein Auffangbereich für juristische Tätigkeiten, die im geschäftlichen oder vertraglichen Bereich angesiedelt sind. Es deutet nicht auf eine juristische Spezialausbildung hin, sondern kann eher als Auffangbegriff für alle Tätigkeiten angesehen werden, bei denen es um Verträge geht. Bevor Sie sich an einen Berater für Wirtschaftsrecht wenden, sollten Sie lieber einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder einen Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren.

Weitere Themen

Steuerberatung

Steuerrecht

Arbeitsrecht

Mietrecht

Erbrecht