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Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft muss geändert werden

Jeder Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters

Nach dem jetzt gültigen Wohnungseigentumsgesetz kann jeder Wohnungseigentümer(mit kleinen Ausnahmen) von seiner Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen, dass sie einen zertifizierten Verwalter für die Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt. Durch einen zertifizierten Verwalter entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft und somit auch den einzelnen Wohnungseigentümern erhebliche laufende Kosten für die Zahlung des Verwalters, die in der Regel nicht gewollt sind. Zertifizierte Verwalter nehmen in der Regel wesentlich höhere Verwaltungsgebühren als nicht zertifizierte Verwalter oder sogar ehrenamtlich tätige Verwalter. Dies kann in vielen, insbesondere kleineren Wohnungseigentümer Gemeinschaften auch zu erheblichem Streit führen. Betroffen sind hier auch insbesondere ganz kleine Wohnungseigentümergemeinschaften, wie beispielsweise Doppelhäuser oder Drei- oder Vierfamilienhäuser. Aber auch in größeren Wohnungseigentümergemeinschaften muss keine Notwendigkeit dafür bestehen, einen zertifizierten Verwalter zu bestellen. Verlangt dies allerdings nur ein einzelner Wohnungseigentümer, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft schon nichts mehr dagegen machen.

Um diesen Streit und die hohen Kosten zu vermeiden, ist es unbedingt notwendig, die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft in notarieller Form zu ändern. Der Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters kann und muss in der Teilungserklärung ausgeschlossen werden.

In diesem Rahmen bietet es sich an, die gesamte Teilungserklärung durch einen Experten darauf zu überprüfen, ob sie noch dem heutigen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung entspricht. Wir empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder an einen Notar zu wenden.

In unserem Hause sind als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwalt Sebastian Jäkel und Rechtsanwalt Jörg Marquard und als Notare ebenfalls Notar Jörg Marquard, Notar Hauke Wöbken und Notar Ulrich Brockhöft zuständig. Wenden Sie sich gerne an die Kollegen.

Ulrich Brockhöft

Ulrich Brockhöft

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