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Keine Einkommensteuer bei Verkauf ererbter Immobilien

BFH, Urteil vom 26.09.2023 – IX R 13/22

Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit dem Kauf weiterverkauft, muss gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG den Veräußerungsgewinn als Einkommen versteuern. Diese Besteuerung ist allgemein als Spekulationsteuer bekannt. Als entgeltlicher Erwerb im Sinne dieser Vorschrift galt bisher auch die Übernahme der Immobilie gegen Ausgleichszahlung bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Mit Urteil vom 26.09.2023, IX R 13/22, hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung geändert und festgestellt, dass die Übernahme eines Erbteils kein klassischer Immobilienkauf ist und deshalb die Steuer nicht anfällt. Die bisherige Praxis der Finanzverwaltung gehört damit der Vergangenheit an.

Hauke Wöbken

Hauke Wöbken

>  Rechtsanwalt und Notar

>  Fachanwalt für Erbrecht

>  Fachanwalt für Familienrecht