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Hauke Wöbken
Rechtsanwalt, Notar
Fachanwaltschaften

Jörg Marquard
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwaltschaften
Unsere Notare aus Lüneburg beraten sie kompetent und umfassend
Die Aufgabe eines Notars ist es, durch Beratung, Vertragsgestaltung, Beurkundung und Beglaubigung dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige Rechtsstreite vermieden werden, Konflikte außergerichtlich gelöst werden und die Zukunft in Unternehmen, Gesellschaften und auch im privaten Bereich rechtssicher gestaltet wird. Wir, Ihre Notare in Lüneburg Hauke Wöbken und Jörg Marquard, wollen in unserer Kanzlei für unsere Mandanten diese Aufgaben gemeinsam umfassend erfüllen.
Insgesamt zeichnet unsere Kanzlei eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unserer Steuerberaterin und Fachanwälten für Familienrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht aus. So schaffen wir Ihnen in den folgenden Rechtsgebieten zügig und kompetent eine sorgenfreie Zukunft und garantieren Ihnen durch die Vielfalt an vertretenen Rechtsgebieten eine hohe Qualität.
Wir nehmen Sie in unserem Notariat in Lüneburg gerne in Empfang
Wenn Sie mit unserem Notariat in Lüneburg Kontakt aufnehmen, sei es persönlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich, werden Sie zielsicher dem Notar Ihres Vertrauens aus Lüneburg zugeleitet. Auch die Schwerpunkte der einzelnen Notare werden hier bereits berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Fragen zum Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht, Vereinsrecht oder sonstigen Vertragsrecht haben.
In den jeweiligen Rechtsgebieten werden Sie von uns umfassend und vertrauensvoll beraten. Einige der Bereiche, in denen Sie die Unterstützung eines Notars aus Lüneburg in Anspruch nehmen sollten, sind:
- GmbH-Gründungen
- die Erstellung einer General- und Vorsorgevollmacht mit und ohne Patientenverfügung
- Eheverträge
- Grundstückskaufverträge
- Grundstücksschenkungen
- Schenkungsverträge
- Testamente
- Erbscheinsanträge
Nur durch eine frühzeitige und umfassende notarielle Begleitung können Sie Rechtssicherheit erlangen und zukünftige Rechtsstreitigkeiten verhindern. Wir Notare in Lüneburg beraten Sie auch gerne zu Fragen zum Konzern- und Umwandlungsrecht. Durch eine starke Verbindung zum Steuerrecht mit unserer Steuerberaterin in Lüneburg schaffen wir es, unsere notariellen Gestaltungen auch dem Finanzamt gegenüber bestandssicher und für die Mandanten steuergünstig zu entwerfen.
Notarielle Hilfe bei Immobilien von Ihrem Notar aus Lüneburg
Als Eigentümer einer Immobilie benötigen Sie in regelmäßigen Abständen einen Notar. Ob in Lüneburg oder anderswo: Die notarielle Beurkundung kann bei uns erfolgen. Dies gilt sowohl, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen oder in die nächste Generation verschenken oder vererben wollen. Alle Regelungen diesbezüglich benötigen notarielle Beurkundung. Aber auch, wenn Sie Ihre Immobilie sanieren, renovieren oder vergrößern möchten, benötigen Sie im Rahmen der Kreditaufnahme notarielle Hilfe bei der Beurkundung von Grundschulden.
Im Bereich des Erbrechts betreuen und beraten wir Sie gerne, falls Sie eine Immobilie mit mehreren Wohnungen auf die jüngere Generation aufteilen wollen, Wohnungseigentum bilden möchten und ihr Erbe gerecht verteilen wollen. Sind Sie Inhaber eines Erbbaurechtes, unterstützen wir Sie bei Erbbauzinserhöhungen und Gestaltungen von Erbbaurechtsverträgen. Möchten Sie Ihr Erspartes oder Ihr sonstiges Vermögen in Immobilien investieren, erhalten Sie von uns hierbei Hilfe.
Haben Sie eine vermietete Immobilie oder geht es um die Übertragung einer Eigentumswohnung, so bietet sich an, in unserer Kanzlei die Kenntnisse von unserem Notar in Lüneburg Jörg Marquard in Anspruch zu nehmen, da er gleichzeitig auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist.
Im Erbrecht ist ein Notar nicht wegzudenken
Haben Sie Immobilien, Aktien oder sonstiges Vermögen, können Sie sich bei uns über die erbrechtlichen Folgen beraten lassen. Das ist besonders ratsam, sollten Sie noch kein Testament abgeschlossen haben. Ob ein Testament oder ein Erbvertrag die bessere Wahl ist, erarbeiten wir gerne individuell für Ihre Situation. Im Rahmen unserer ausführlichen Beratung beachten wir auch, wie Sie Ihr Vermögen möglichst steuerfrei und nach Ihren Wünschen auf die nächste Generation übertragen können. Hier berät Sie unser Notar aus Lüneburg Herr Hauke Wöbken als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht ausführlich. Gerade bei sogenannten Patchwork-Familien ist es regelmäßig ratsam, testamentarische Regelungen aufzustellen oder einen Erbvertrag abzuschließen. Das gleiche gilt, wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind. Hier besteht die Gefahr, dass Vermögen ungewollt in die ältere Generation vererbt wird, was zu erheblichen negativen steuerlichen Folgen führen kann. Die Steuerberaterin Kerstin Ostermann unterstützt hier bei den zu lösenden Problemen im Steuerrecht.
Haben Sie noch minderjährige Erben oder Erben, bei denen sich das Vermögen zu verflüchtigen droht, gestaltet Herr Notar Hauke Wöbken Ihnen gerne eine entsprechende Testamentsvollstreckung. Haben Sie keine nahen Verwandten als Erben, so bietet es sich an, über eine Adoption sowohl im Erwachsenenbereich als auch von Kindern nachzudenken. Haben Sie selbst eine Erbschaft gemacht, kann der Erbscheinsantrag bei uns im Notariat in Lüneburg beurkundet werden. Unsere Notare helfen Ihnen hierbei gerne.

Zuverlässige Lebensplanung mit Unterstützung unseres Notariats in Lüneburg
Die Tätigkeiten des Notars teilen sich in zwei Gruppen auf: Beurkundungen und Beglaubigungen.
Bei einer Beurkundung liest der Notar den gesamten Text vor. Zudem erklärt er den Sinn des Textes. Danach unterschreiben die Beteiligten und der Notar die Urkunde. Zur Urkunde gehört der gesamte Text, den der Notar vorgelesen hat. Dieser wird Niederschrift genannt.
Bei der Beglaubigung liest der Notar den Text nicht vor. Lediglich die Unterschrift der Beteiligten wird in Gegenwart des Notars geleistet. Die Urkunde, die der Notar aufsetzt, besteht nur in der Bestätigung, dass die Unterschriften echt sind und von den genannten Personen in Gegenwart des Notars abgegeben worden sind.
Wann welche Form zur Anwendung kommt, entscheidet das Gesetz.
FAQ-Häufige Fragen







