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Corona Virus Einschränkungen bei dem Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen

Der Landkreis Lüneburg hat in einer Allgemeinverfügung vom 11. März 2020 beschlossen, dass Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet gemäß der beim Robert Koch-Institut geführten Liste auf haltig waren, für den Zeitraum von 14 Tagen unter anderem Schulen und Kindertageseinrichtungen nicht betreten dürfen.

Weiter angeordnet wurde, dass bei minderjährigen Kindern die Eltern zu Hause bleiben dürfen. Dies hat Auswirkungen auf die Lohnansprüche sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

Wir beraten hier sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite.

Des Weiteren unterstützen wir Arbeitgeber bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld.

Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Telefon: 04131 – 789 500

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