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Kerstin Ostermann
Steuerberaterin
Fachberaterin für
Ihre Steuerberater in Lüneburg und Umgebung
Als eine Säule unserer Kanzlei sind wir auch als Steuerberater in Lüneburg für Sie tätig. Steuererklärungen und Jahresabschlüsse sind für viele Steuerpflichtige eine Herausforderung. Oft ist es ihnen nicht mehr möglich, die geforderten Steuererklärungen und Jahresabschlüsse zu erstellen. Schwierig wird es insbesondere dann, wenn Entscheidungen anstehen, die meistens steuerliche Konsequenzen auslösen.
Hier stehen wir Ihnen gerne mit hoher Motivation und Kompetenz zur Seite. Durch den Zusammenschluss mit Rechtsanwälten und Notaren ist unsere Unterstützung vor allem fachübergreifend möglich. Ihr Recht durchzusetzen und das Vermeiden von steuerlichen Fehlern ist unser Bestreben!
Kompetente Steuerberater in Lüneburg: Bei uns sind Sie gut aufgehoben!
Die Steuerberater aus Lüneburg sind seit vielen Jahren sowohl für Unternehmen und Freiberufler als auch für Privatpersonen beratend tätig. Unterstützt werden wir von einem qualifizierten Team von ca. 10 Mitarbeiter*innen. Neben permanenten internen Schulungen werden von der Steuerkanzlei spezielle Fortbildungen besucht, um so für die Mandanten auf dem rechtlich aktuellsten Stand zu bleiben.
Die Nutzung neuester EDV und Technik in unserer Steuerberater-Kanzlei ermöglicht es uns, unseren Mandanten die beste Beratung zu geben. Eine schnelle Bearbeitung und der notwendige Datenaustausch erfolgen auf bequeme und sichere Art. Eine Zusammenarbeit ist dadurch neben dem Umkreis von Lüneburg auch ortsunabhängig gut möglich.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen (Gewerbetreibende, Handwerker oder Dienstleistende), Freiberufler (z.B. Ingenieure, Ärzte) und Privatpersonen. Dabei umfassen unsere Leistungen:
- steuerliche Beratung
- laufende Unterstützung durch digitale Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- Vertretung vor dem Finanzamt und Gericht
Unsere Unterstützung für Unternehmen und Freiberufler
Neben der laufenden Erstellung der Finanzbuchhaltung gehört bei Unternehmen und Freiberuflern klassisch die Erstellung der Lohnbuchhaltung dazu. Für eine problemlose Datenübermittlung nutzen wir für den digitalen Austausch der Unterlagen im Wesentlichen das Programm DATEV Unternehmen-Online – kurz DUO genannt.
Wichtig ist uns als Steuerberater-Kanzlei hier, dass unsere Mandanten mit den laufenden Auswertungen arbeiten können. Um als Rechen- und Orientierungsgröße zu dienen, müssen sie korrekt und aussagekräftig sein. Anpassungen der Auswertungen an Ihre individuelle Situation können vorgenommen werden.
Die jährliche Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen und Jahresabschlüssen sowie die Deklaration in Form der Steuererklärungen übernehmen wir bei laufenden, aber auch bei selbstbuchenden Mandaten. Weiterhin bieten wir Ihnen als Steuerkanzlei die Unterstützung in Betriebsprüfungen vom Finanzamt und die Durchsetzung, ob außergerichtlich oder gerichtlich, Ihrer Steuerinteressen an.
Daneben beraten unsere Steuerberater in Lüneburg auch im Bereich der Existenzgründung oder bei Finanzierungsplänen und Finanzierungsvorhaben. Wir begleiten bei der Unternehmensnachfolge sowohl den Übernehmenden als auch den Übergebenden. Gerade in diesem Bereich sind Sie in unserer Steuerberater-Kanzlei besonders gut aufgehoben, da Ihnen durch die Fachberaterin für Unternehmensnachfolge, Frau Ostermann, sowie die Verzahnung mit den anderen Fachbereichen ein rechtsübergreifendes Beratungsspektrum innerhalb der Kanzlei geboten wird.

So unterstützen unsere Steuerberater in Lüneburg Privatpersonen
Auch für Privatpersonen erstellen wir klassisch die jährlichen Einkommenssteuererklärungen, um die geringste Steuerbelastung für Sie zu erreichen.
Daneben erstellen wir Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen. Hier kommt Ihnen die enge Zusammenarbeit mit unserem Anwalt für Erbrecht zugute. Wichtiger noch ist die vorherige Beratung im Bereich der Schenkungssteuer, um diese zu vermeiden oder wenigstens zu reduzieren. Auch in diesem Bereich ist die rechtsübergreifende Beratung notwendig und durch unsere Kanzlei gegeben.
Kompetente Beratung im Erbschaftssteuerrecht
Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer sind in dem gleichen Gesetz geregelt. Viele empfinden diese Steuer als Doppelbesteuerung ihres erwirtschafteten Vermögens. Zugleich sind die Freibeträge für die Schenkungs- und Erbschaftssteuer, sofern der Verwandtschaftsgrad nicht vorhanden oder nicht ganz nah ist, sehr gering. Liegt kein Verwandtschaftsgrad vor, werden nur 20.000 € Freibetrag gewährt. Zugleich beträgt der Steuersatz in diesem Fall mindestens 30 %.
Andererseits gibt es einige Möglichkeiten, bestimmte Vergünstigungen zu nutzen oder durch vorzeitige Übertragungen Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuern zu sparen. Dafür sind zunächst vorausschauende Überlegungen und Entscheidungen zu treffen. Damit Sie diese treffen können, unterstützen wir Sie gerne.
Das Erbrecht darf häufig dabei auch nicht unbeachtet bleiben. Rückfragen und Absprachen mit dem Fachanwalt für Erbrecht sind deshalb ebenfalls von Vorteil.
FAQ – Häufige Fragen an Ihre Steuerberater in Lüneburg







