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Unternehmensnachfolge – Mediation als Chance

Bei der Übernahme oder Übertragung einer Kanzlei/Praxis oder eines Unternehmens treffen oftmals unterschiedliche Positionen aufeinander, insbesondere in Bezug auf Abstandszahlungen. Eine streitige Auseinandersetzung hierüber ist mit vielen Nachteilen verbunden. Solche Verfahren sind regelmäßig mit hohen Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte und vor allem Sachverständigengutachten verbunden. Zudem ist der Zeitaufwand als auch die nervliche Belastung bei einer Verfahrensdauer von nicht selten mehreren Jahren nicht zu vernachlässigen. Oftmals ist ein solcher Prozess auch für das Ansehen der Kanzlei/ die Praxis/ das Unternehmen nachteilig. Eine hochangesehene Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei, eine renommierte Arztpraxis, ein seriöses Unternehmen, deren Partner nun vor Gericht Streitigkeiten austragen, wirkt sich nur negativ auf das Renommee der Kanzlei/ die Praxis/ das Unternehmen bei den Richtern und im Falle der Berichterstattung durch die lokalen Medien auch bei den Mandanten, Patienten, Kunden und Geschäftspartnern aus. Zudem müssen in einem solchen Verfahren oftmals Unternehmensdaten offengelegt werden, die man in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Verfahren vielleicht lieber nicht kundtun möchte. Was gehen dem Gericht und der Presse die Umsätze und BWAs an?

Hier bietet die Mediation viele Vorteile. Ein Mediationsverfahren ist immer mit einer Verschwiegenheitsvereinbarung verbunden. Mediationsverfahren sind nicht öffentlich und finden nur zwischen den Beteiligten gemeinsam mit dem Mediator statt.
Bei einer Mediation wird gerade nicht nur auf die Positionen, wer will was, geachtet. Es geht vielmehr um die Interessen und Bedürfnisse der Medianten. Warum möchte der ausscheidende Partner eine so hohe Abstandssumme? Ihm ist es wichtig, dass die Zeit und Arbeit, die er in den Aufbau der Kanzlei/ die Praxis/ das Unternehmen gesteckt hat, anerkannt wird.
Warum ist der übernehmende Partner nicht bereit, eine solche Abstandssumme zu zahlen. Ihm ist es wichtig, die Kanzlei/ die Praxis/ das Unternehmen erfolgreich weiter zu führen, was mit erheblichen Investitionen in die veraltete EDV verbunden ist.
Wenn diese Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet und wechselseitig erkannt werden, sind Lösungen schnell zu finden.
Ein Richter wird sich diese Mühen nicht machen. Dies ist auch nicht seine Aufgabe. Er hat zu entscheiden, ob die eingeklagte Summe beansprucht werden kann oder nicht. Dies wird er nur durch Prüfung der Unternehmenszahlen durch einen Sachverständigen lösen können. Die tatsächlichen Interessen der Parteien finden hierbei keinerlei Berücksichtigung.

Lassen Sie sich gerne kostenfrei über die Chancen und Möglichkeiten einer Mediation beraten.

Sebastian Jäkel

Sebastian Jäkel

>  Rechtsanwalt und Mediator

>  Fachanwalt für Mietrecht

>  Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht